Synopse aller Änderungen der InformationsTechMstrV am 01.03.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. März 2024 durch Berichtigung der ElektroHwMstrNOVBer geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der InformationsTechMstrV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

InformationsTechMstrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.03.2024 geltenden Fassung
InformationsTechMstrV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.03.2024 geltenden Fassung
durch B. v. 21.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 103
(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Situationsaufgabe


(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt für die Meisterprüfung den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz im Informationstechniker-Handwerk.

(2) Die Situationsaufgabe wird nach Maßgabe der Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung festgelegt und gliedert sich in folgende Prüfungsleistungen:

1. Fehler- und Störungssuche an einer informations- und kommunikationstechnischen Anlage durchführen und dokumentieren,

2. Fehler und Störungen an einer informations- und kommunikationstechnischen Anlage beheben und die Anlage in Betrieb nehmen sowie

3. sicherheitsrelevante Messungen an einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Gerät durchführen und Ergebnisse beurteilen.

(3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling insgesamt 5 Stunden zur Verfügung.

(Text alte Fassung)

(4) 1 Jede Prüfungsleistung nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 wird gesondert bewertet. 2 Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der Prüfungsleistungen nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3.

(Text neue Fassung)

(4) 1 Jede Prüfungsleistung nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 wird gesondert bewertet. 2 Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der Prüfungsleistungen nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed