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§ 100g - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten



(1) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer

1.
eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Absatz 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat oder durch eine Straftat vorbereitet hat oder

2.
eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat,

so dürfen Verkehrsdaten (§§ 9 und 12 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes und § 2a Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) erhoben werden, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht. 2Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 ist die Maßnahme nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre. 3Die Erhebung gespeicherter (retrograder) Standortdaten ist nach diesem Absatz nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 zulässig. 4Im Übrigen ist die Erhebung von Standortdaten nur für künftig anfallende Verkehrsdaten oder in Echtzeit und nur im Fall des Satzes 1 Nummer 1 zulässig, soweit sie für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist.

(2) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine der in Satz 2 bezeichneten besonders schweren Straftaten begangen hat oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, eine solche Straftat zu begehen versucht hat, und wiegt die Tat auch im Einzelfall besonders schwer, dürfen die nach § 176 des Telekommunikationsgesetzes gespeicherten Verkehrsdaten erhoben werden, soweit die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht. 2Besonders schwere Straftaten im Sinne des Satzes 1 sind:

1.
aus dem Strafgesetzbuch:

a)
Straftaten des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 81, 82, 89a, nach den §§ 94, 95 Absatz 3 und § 96 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 97b, sowie nach den §§ 97a, 98 Absatz 1 Satz 2, § 99 Absatz 2 und den §§ 100, 100a Absatz 4,

b)
besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs nach § 125a sowie Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet in den Fällen des § 127 Absatz 3 und 4,

c)
Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3 sowie Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129a Absatz 1, 2, 4, 5 Satz 1 erste Alternative, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Absatz 1,

d)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176, 176c, 176d und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177,

e)
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte in den Fällen des § 184b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3 sowie des § 184c Absatz 2,

f)
Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,

g)
Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a Absatz 1, 2, §§ 239a, 239b und Zwangsprostitution und Zwangsarbeit nach § 232a Absatz 3, 4 oder 5 zweiter Halbsatz, § 232b Absatz 3 oder 4 in Verbindung mit § 232a Absatz 4 oder 5 zweiter Halbsatz und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung nach § 233a Absatz 3 oder 4 zweiter Halbsatz,

h)
Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nach § 244 Absatz 4, schwerer Bandendiebstahl nach § 244a Absatz 1, schwerer Raub nach § 250 Absatz 1 oder Absatz 2, Raub mit Todesfolge nach § 251, räuberische Erpressung nach § 255 und besonders schwerer Fall einer Erpressung nach § 253 unter den in § 253 Absatz 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen, gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach § 260a Absatz 1, besonders schwerer Fall der Geldwäsche nach § 261 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen, wenn die Vortat eine der in den Nummern 1 bis 8 genannten besonders schweren Straftaten ist,

i)
gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Absatz 1 bis 3, des § 308 Absatz 1 bis 3, des § 309 Absatz 1 bis 4, des § 310 Absatz 1, der §§ 313, 314, 315 Absatz 3, des § 315b Absatz 3 sowie der §§ 316a und 316c,

2.
aus dem Aufenthaltsgesetz:

a)
Einschleusen von Ausländern nach § 96 Absatz 2,

b)
Einschleusen mit Todesfolge oder gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,

3.
aus dem Außenwirtschaftsgesetz:

Straftaten nach § 17 Absatz 1 bis 3 und § 18 Absatz 7 und 8,

4.
aus dem Betäubungsmittelgesetz:

a)
besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 5, 6, 10, 11 oder 13, Absatz 3 unter der in § 29 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 genannten Voraussetzung,

b)
eine Straftat nach den §§ 29a, 30 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, § 30a,

5.
aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz:

eine Straftat nach § 19 Absatz 1 unter den in § 19 Absatz 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,

6.
aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:

a)
eine Straftat nach § 19 Absatz 2 oder § 20 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 21,

b)
besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 22a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2,

7.
aus dem Völkerstrafgesetzbuch:

a)
Völkermord nach § 6,

b)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,

c)
Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,

d)
Verbrechen der Aggression nach § 13,

8.
aus dem Waffengesetz:

a)
besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 51 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2,

b)
besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 52 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 5.

(3) 1Die Erhebung aller in einer Funkzelle angefallenen Verkehrsdaten (Funkzellenabfrage) ist nur zulässig,

1.
wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 erfüllt sind,

2.
soweit die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht und

3.
soweit die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

2Auf nach § 176 des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Verkehrsdaten darf für eine Funkzellenabfrage nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 zurückgegriffen werden.

(4) 1Die Erhebung von Verkehrsdaten nach Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2, die sich gegen eine der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Personen richtet und die voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die diese das Zeugnis verweigern dürfte, ist unzulässig. 2Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden. 3Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. 4Die Tatsache ihrer Erlangung und der Löschung der Aufzeichnungen ist aktenkundig zu machen. 5Die Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend, wenn durch eine Ermittlungsmaßnahme, die sich nicht gegen eine in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 genannte Person richtet, von dieser Person Erkenntnisse erlangt werden, über die sie das Zeugnis verweigern dürfte. 6§ 160a Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.

(5) Erfolgt die Erhebung von Verkehrsdaten nicht beim Erbringer von Telekommunikationsdiensten, bestimmt sie sich nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach den allgemeinen Vorschriften.





 

Frühere Fassungen von § 100g StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2021Artikel 17 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
vom 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
vom 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 2 Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
vom 16.06.2021 BGBl. I S. 1810
aktuell vorher 18.03.2021Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
vom 09.03.2021 BGBl. I S. 327
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 2 Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland
vom 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 2 Fünfundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2442
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 2 Vierundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2440
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3150
aktuell vorher 10.11.2016Artikel 2 Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
vom 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
aktuell vorher 15.10.2016Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
vom 11.10.2016 BGBl. I S. 2226
aktuell vorher 18.12.2015Artikel 1 Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2218
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuell vorher 02.03.2010 (17.03.2010)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 - (zu den §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes und § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung)
vom 10.03.2010 BGBl. I S. 272
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 100g StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 100g StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 100k StPO Erhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten (vom 01.12.2021)
... Erhebung gespeicherter (retrograder) Standortdaten ist nur unter den Voraussetzungen von § 100g Absatz 2 zulässig. Im Übrigen ist die Erhebung von Standortdaten nur für ...
§ 101a StPO Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten (vom 01.12.2021)
... Bei Erhebungen von Verkehrsdaten nach § 100g gelten § 100a Absatz 3 und 4 und § 100e entsprechend mit der Maßgabe, dass ... 176 des Telekommunikationsgesetzes gespeichert wurden. In den Fällen des § 100g Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 100g Absatz 3 Satz 2, findet abweichend von Satz 1 § 100e ... wurden. In den Fällen des § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 3 Satz 2 , findet abweichend von Satz 1 § 100e Absatz 1 Satz 2 keine Anwendung. Bei ... von Satz 1 § 100e Absatz 1 Satz 2 keine Anwendung. Bei Funkzellenabfragen nach § 100g Absatz 3 genügt abweichend von § 100e Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 eine räumlich und zeitlich ... tritt, auf den sich das Auskunftsverlangen bezieht. (2) Wird eine Maßnahme nach § 100g oder § 100k Absatz 1 oder Absatz 2 angeordnet oder verlängert, sind in der ... darzulegen. (3) Personenbezogene Daten, die durch Maßnahmen nach § 100g oder § 100k Absatz 1 oder Absatz 2 erhoben wurden, sind entsprechend zu kennzeichnen und ... (4) Verwertbare personenbezogene Daten, die durch Maßnahmen nach § 100g Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2, erhoben wurden, ... Daten, die durch Maßnahmen nach § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 , erhoben wurden, dürfen ohne Einwilligung der Beteiligten der betroffenen Telekommunikation ... Strafverfahren zur Aufklärung einer Straftat, auf Grund derer eine Maßnahme nach § 100g Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2, angeordnet werden ... Straftat, auf Grund derer eine Maßnahme nach § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 , angeordnet werden könnte, oder zur Ermittlung des Aufenthalts der einer solchen Straftat ... Telekommunikation nur zur Aufklärung einer Straftat, auf Grund derer eine Maßnahme nach § 100g Absatz 2 , auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2, angeordnet werden könnte, oder zur Ermittlung des ... und die betroffenen Nutzer des Telemediendienstes sind von der Erhebung der Verkehrsdaten nach § 100g oder der Nutzungsdaten nach § 100k Absatz 1 und 2 zu benachrichtigen. § 101 ...
§ 101b StPO Statistische Erfassung; Berichtspflichten (vom 02.04.2021)
... Zuständigkeitsbereich angeordnete Maßnahmen nach den §§ 100a, 100b, 100c, 100g und 100k Absatz 1 und 2. Das Bundesamt für Justiz erstellt eine Übersicht zu ... und sonstigen Kosten. (5) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100g sind anzugeben: 1. unterschieden nach Maßnahmen nach § 100g Absatz 1, 2 und ... nach § 100g sind anzugeben: 1. unterschieden nach Maßnahmen nach § 100g Absatz 1, 2 und 3 a) die Anzahl der Verfahren, in denen diese Maßnahmen durchgeführt ... jeweils bemessen ab dem Zeitpunkt der Anordnung a) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 1 ; b) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 2; c) die Anzahl ... Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 1; b) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 2 ; c) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 3; d) die Anzahl ... Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 2; c) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 3 ; d) die Anzahl der Anordnungen, die teilweise ergebnislos geblieben sind, weil die ...
§ 160a StPO Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern (vom 09.11.2017)
... oder die Ermächtigung erteilt ist. (5) Die §§ 97, 100d Absatz 5 und § 100g Absatz 4 bleiben ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 - (zu den §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes und § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung)
B. v. 10.03.2010 BGBl. I S. 272
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
G. v. 01.02.1877 RGBl. S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 6b G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
§ 12 EGStPO Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (vom 18.12.2015)
... Standortdaten dürfen erhoben werden bis zum 29. Juli 2017 auf der Grundlage des § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung ... das Berichtsjahr 2018 zu erstellen. Für die vorangehenden Berichtsjahre ist § 100g Absatz 4 der Strafprozessordnung in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung ...

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 29 GwG Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (vom 18.11.2023)
...  2. Daten, die durch eine Maßnahme nach den §§ 100a, 100b, 100c, 100f, 100g , 100h, 100i, 100k Absatz 1 Satz 2, den §§ 110a, 163f der Strafprozessordnung oder aus ...

Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)
neugefasst durch B. v. 11.07.2017 BGBl. I S. 2316; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 3 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
§ 2 TKÜV Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2022)
... im Sinne des Teils 4 die Anordnung zur Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten nach § 100g in Verbindung mit § 101a Absatz 1 der Strafprozessordnung, § 8a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 ...
§ 32 TKÜV Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit (vom 21.06.2017)
... werden kann, dass sie für die Strafverfolgungsbehörden nur nach Maßgabe des § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung oder für eine andere auskunftsberechtigte Stelle nur nach Maßgabe der für diese ...

Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 4 VereinsG Ermittlungen (vom 27.06.2020)
... Bedeutung sein können, gelten die §§ 94 bis 97, 98 Abs. 4 sowie die §§ 99 bis 101 der Strafprozeßordnung entsprechend. Bestehen hinreichende Anhaltspunkte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 VerkDSpG Änderung der Strafprozessordnung
... § 101b Statistische Erfassung der Erhebung von Verkehrsdaten". 2. § 100g wird wie folgt gefasst: „§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten (1) ... Verkehrsdaten". 2. § 100g wird wie folgt gefasst: „§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten (1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass ... bei der Erhebung von Verkehrsdaten (1) Bei Erhebungen von Verkehrsdaten nach § 100g gelten § 100a Absatz 3 und § 100b Absatz 1 bis 4 entsprechend mit der Maßgabe, ... 113b des Telekommunikationsgesetzes gespeichert wurden. In den Fällen des § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 3 Satz 2, findet abweichend von Satz 1 § ... wurden. In den Fällen des § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 3 Satz 2, findet abweichend von Satz 1 § 100b Absatz 1 Satz 2 und 3 keine Anwendung. ... von Satz 1 § 100b Absatz 1 Satz 2 und 3 keine Anwendung. Bei Funkzellenabfragen nach § 100g Absatz 3 genügt abweichend von § 100b Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 eine räumlich und ... bestimmte Bezeichnung der Telekommunikation. (2) Wird eine Maßnahme nach § 100g angeordnet oder verlängert, sind in der Begründung einzelfallbezogen insbesondere die ... sollen, darzulegen. (3) Personenbezogene Daten, die durch Maßnahmen nach § 100g erhoben wurden, sind entsprechend zu kennzeichnen und unverzüglich auszuwerten. Bei der ... (4) Verwertbare personenbezogene Daten, die durch Maßnahmen nach § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 3 Satz 2, erhoben wurden, dürfen ohne ... Daten, die durch Maßnahmen nach § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 3 Satz 2, erhoben wurden, dürfen ohne Einwilligung der Beteiligten der betroffenen ... Strafverfahren zur Aufklärung einer Straftat, auf Grund derer eine Maßnahme nach § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 3 Satz 2, angeordnet werden könnte, oder ... auf Grund derer eine Maßnahme nach § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 3 Satz 2, angeordnet werden könnte, oder zur Ermittlung des Aufenthalts der einer ... nur zur Aufklärung einer Straftat, auf Grund derer eine Maßnahme nach § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2, angeordnet werden könnte, oder zur ... Beteiligten der betroffenen Telekommunikation sind von der Erhebung der Verkehrsdaten nach § 100g zu benachrichtigen. § 101 Absatz 4 Satz 2 bis 5 und Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend mit der ... Erfassung der Erhebung von Verkehrsdaten Über Maßnahmen nach § 100g ist entsprechend § 100b Absatz 5 jährlich eine Übersicht zu erstellen, in der ... zu erstellen, in der anzugeben sind 1. unterschieden nach Maßnahmen nach § 100g Absatz 1, 2 und 3 a) die Anzahl der Verfahren, in denen diese Maßnahmen ... bemessen ab dem Zeitpunkt der Anordnung a) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 1; b) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 2; c) ... der Anordnungen nach § 100g Absatz 1; b) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 2; c) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 3; d) ... der Anordnungen nach § 100g Absatz 2; c) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 3; d) die Anzahl der Anordnungen, die teilweise ergebnislos geblieben sind, ... 97 und 100c Abs. 6" durch die Wörter „§§ 97, 100c Absatz 6 und § 100g Absatz 4" ersetzt. 7. In § 304 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 werden nach der ...
Artikel 3 VerkDSpG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
... Standortdaten dürfen erhoben werden bis zum 29. Juli 2017 auf der Grundlage des § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung ... für das Berichtsjahr 2018 zu erstellen. Für die vorangehenden Berichtsjahre ist § 100g Absatz 4 der Strafprozessordnung in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung ...

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 17 TKMoG Änderung der Strafprozessordnung
... Juni 2021 (BGBl. I S. 1810) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 100g wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 256/08 - (zu § 113b Satz 1 Nr. 1 des Telekommunikationsgesetzes)
B. v. 04.04.2008 BGBl. I S. 659
Entscheidung BVerfGE20080311
... anzuwenden: Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde nach § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung, das sich auf allein nach § 113a des ... § 100a Absatz 1 der Strafprozessordnung vorliegen. In den übrigen Fällen des § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. ...

Fünfundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2442
Artikel 2 55. StGBÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... I S. 2440) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem Wortlaut des § 100g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe g werden die Wörter „Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nach ...

Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
Artikel 2 50. StrÄndG Folgeänderungen
... 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177" ersetzt. 4. In § 100g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c wird das Komma nach der Angabe „176b" gestrichen ...

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Artikel 2 StGBuaÄndG Änderung der Strafprozessordnung
...  b) Die bisherigen Buchstaben b bis n werden die Buchstaben c bis o. 3. § 100g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe b wird durch die folgenden Buchstaben b und ...

Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3150
Artikel 2 VStGBÄndG Änderung anderer Rechtsvorschriften
...  „d) Verbrechen der Aggression nach § 13,". 3. § 100g Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 Buchstabe a werden die ...

Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 8 BestDaAAG Änderung der Strafprozessordnung (vom 02.04.2021)
... Die Erhebung gespeicherter (retrograder) Standortdaten ist nur unter den Voraussetzungen von § 100g Absatz 2 zulässig. Im Übrigen ist die Erhebung von Standortdaten nur für künftig ... c) In den Absätzen 2 und 3 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „ § 100g " die Angabe „oder § 100k Absatz 1 oder Absatz 2" eingefügt.  ... „und die betroffenen Nutzer des Telemediendienstes" und nach der Angabe „ § 100g " die Wörter „oder der Nutzungsdaten nach § 100k Absatz 1 und 2" ... 100a, 100b, 100c und 100g" durch die Angabe „§§ 100a, 100b, 100c, 100g und 100k Absatz 1 und 2" ersetzt. b) Folgender Absatz 6 wird angefügt: ...

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
G. v. 16.06.2021 BGBl. I S. 1810
Artikel 2 StGBuaÄndG 2021 Änderung der Strafprozessordnung
... durch die Wörter „§ 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2" ersetzt. 7. § 100g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe c wird die Angabe „§§ ...

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019)
... Zuständigkeitsbereich angeordnete Maßnahmen nach den §§ 100a, 100b, 100c und 100g . Das Bundesamt für Justiz erstellt eine Übersicht zu den im Berichtsjahr bundesweit ... und sonstigen Kosten. (5) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100g sind anzugeben: 1. unterschieden nach Maßnahmen nach § 100g Absatz 1, 2 und ... nach § 100g sind anzugeben: 1. unterschieden nach Maßnahmen nach § 100g Absatz 1, 2 und 3 a) die Anzahl der Verfahren, in denen diese Maßnahmen durchgeführt ... jeweils bemessen ab dem Zeitpunkt der Anordnung a) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 1 ; b) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 2; c) die Anzahl ... Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 1; b) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 2 ; c) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 3; d) die Anzahl ... Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 2; c) die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 3 ; d) die Anzahl der Anordnungen, die teilweise ergebnislos geblieben sind, weil die ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... Absatz 4 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 1 werden jeweils die Wörter „ § 100g Absatz 3 Satz 2" durch die Wörter „§ 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2" ... jeweils die Wörter „§ 100g Absatz 3 Satz 2" durch die Wörter „ § 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 15. § 104 wird wie folgt geändert: a) ...

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung
... die Angabe „(§ 101 Abs. 4 bis 6)" ersetzt. 11. Die §§ 100f bis 101 werden wie folgt gefasst: „§ 100f (1) Auch ohne Wissen ... (4) § 100b Abs. 1, 4 Satz 1 und § 100d Abs. 2 gelten entsprechend. § 100g (1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder ... § 101 (1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a, 100c bis 100i, 110a, 163d bis 163f gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die nachstehenden ... § 100f die Zielperson sowie die erheblich mitbetroffenen Personen, 6. des § 100g die Beteiligten der betroffenen Telekommunikation, 7. des § 100h Abs. 1 die ...
Artikel 9 VDSG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
... zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (1) § 100b Abs. 5 und 6 sowie § 100g Abs. 4 der Strafprozessordnung sind erstmalig für das Berichtsjahr 2008 anzuwenden. Auf ...

Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 311
Artikel 1 FIURiskASG Änderung des Geldwäschegesetzes
...  2. Daten, die durch eine Maßnahme nach den §§ 100a, 100b, 100c, 100f, 100g , 100h, 100i, 100k Absatz 1 Satz 2, den §§ 110a, 163f der Strafprozessordnung oder aus ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... § 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum § 100g Erhebung von Verkehrsdaten § 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 1 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Strafprozessordnung
... Absatz 1 und 2 sowie § 100e Absatz 1, 3, 5 Satz 1 gelten entsprechend." 5. § 100g wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... (3) Die Verwendung von durch eine Maßnahme nach den §§ 100b, 100c oder 100g Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 100g Absatz 1 oder 3 Satz 2, erlangten personenbezogenen Daten ist ... eine Maßnahme nach den §§ 100b, 100c oder 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 1 oder 3 Satz 2 , erlangten personenbezogenen Daten ist ohne die Einwilligung der von der Maßnahme ... bedeutende Vermögenswerte und 3. bei verwertbaren, durch eine Maßnahme nach § 100g Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2, erlangten ... bei verwertbaren, durch eine Maßnahme nach § 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit § 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 , erlangten personenbezogenen Daten nur zur Abwehr von konkreten Gefahren für Leib, Leben oder ...

Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2226
Artikel 4 MenHBVG Folgeänderungen
... nach § 233a Absatz 3 oder 4 zweiter Halbsatz" ersetzt. 3. In § 100g Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f werden die Wörter „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen ...

Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 327
Artikel 3 GwStrRVG Änderung der Strafprozessordnung
... der in den Nummern 1 bis 7 genannten besonders schweren Straftaten ist,". 4. In § 100g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe g werden die Wörter „und der Verschleierung unrechtmäßig erlangter ...

Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland
G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
Artikel 2 60. StGBÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... 3. In § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe g, § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe e und § 100g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d wird jeweils das Wort „Schriften" durch das Wort „Inhalte" ersetzt.  ...

Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
V. v. 14.06.2017 BGBl. I S. 1657
Artikel 1 TKÜVÄndV Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
... im Sinne des Teils 4 die Anordnung zur Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten nach § 100g in Verbindung mit § 101a Absatz 1 der Strafprozessordnung, § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ... werden kann, dass sie für die Strafverfolgungsbehörden nur nach Maßgabe des § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung oder für eine andere auskunftsberechtigte Stelle nur nach Maßgabe der für diese ...

Vierundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2440
Artikel 2 54. StGBÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... 4 Halbsatz 2" durch die Wörter „Absatz 5 Satz 3" ersetzt. 2. In § 100g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b werden nach den Wörtern „in Verbindung mit" die Wörter „Absatz 4 ...