§ 103 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 103 StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2439
Artikel 1 AStObBG Änderung des Strafgesetzbuches ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 103 wie folgt gefasst: „§ 103 (weggefallen)". 2. § 103 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 103 wie folgt gefasst: „ § 103 (weggefallen)". 2. § 103 wird ... zu § 103 wie folgt gefasst: „§ 103 (weggefallen)". 2. § 103 wird ...
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