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§ 107b - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 107b Fälschung von Wahlunterlagen



(1) Wer

1.
seine Eintragung in die Wählerliste (Wahlkartei) durch falsche Angaben erwirkt,

2.
einen anderen als Wähler einträgt, von dem er weiß, daß er keinen Anspruch auf Eintragung hat,

3.
die Eintragung eines Wahlberechtigten als Wähler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt,

4.
sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen läßt, obwohl er nicht wählbar ist,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Eintragung in die Wählerliste als Wähler entspricht die Ausstellung der Wahlunterlagen für die Urwahlen in der Sozialversicherung.



 

Zitierungen von § 107b StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 107b StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 108d StGB Geltungsbereich (vom 01.09.2014)
... §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
G. v. 23.04.2014 BGBl. I S. 410
Artikel 1 48. StrÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
...  3. § 108d Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... dd) In dem Abschnitt unter der neuen Randnummer 11 wird in Satz 1 die Angabe „nach § 107b des Strafgesetzbuches" und die Angabe „dass sich nach § 107a des Strafgesetzbuches ...
Artikel 2 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... 12 bis 15. dd) In der neuen Randnummer 12 wird in Satz 2 die Angabe „nach § 107b des Strafgesetzbuches" und die Angabe „dass sich nach § 107a des Strafgesetzbuches ... statt:". bb) In der Randnummer 15 wird in Satz 1 die Angabe „nach § 107b des Strafgesetzbuches" und die Angabe „dass sich nach § 107a des Strafgesetzbuches ...