1Wird bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung der in
Anlage 1 genannten Maßnahmenwerte festgestellt, hat der Betreiber die zuständigen Behörden
- 1.
- unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 zu informieren und
- 2.
- innerhalb einer Frist von vier Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren.
2Informations- oder Meldepflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.
§ 19 42. BImSchV Ordnungswidrigkeiten ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ergreift, 10. entgegen § 10 Satz 1 eine dort genannte Behörde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
Anlage 3 42. BImSchV (zu § 10) ... 1 Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 1 1. Anlagen-ID 2. Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse ... Prüflabors (Name, Adresse, Ansprechpartner) Teil 2 Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 2 1. Anlagen-ID 2. Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse ...