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§ 10 - Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Artikel 1 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
Geltung ab 27.01.2017; FNA: 8053-6-37 Sonstige Vorschriften
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§ 10 Versand



(1) Stoffe und Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, dürfen außerhalb des in § 5 Absatz 2 bezeichneten Empfängerkreises nicht im Versandwege abgegeben oder zum Versand angeboten werden.

(2) Absatz 1 gilt auch für die nicht gewerbsmäßige Abgabe und das nicht gewerbsmäßige Anbieten.





 

Frühere Fassungen von § 10 ChemVerbotsV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
vom 18.07.2017 BGBl. I S. 2774

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 ChemVerbotsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 ChemVerbotsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemVerbotsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 ChemVerbotsV Ordnungswidrigkeiten (vom 29.07.2017)
... 1 oder 3 oder Absatz 4 Satz 1 einen Stoff oder ein Gemisch abgibt oder 2. entgegen § 10 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2, einen Stoff oder ein Gemisch abgibt oder anbietet.  ...
Anlage 2 ChemVerbotsV (zu §§ 5 bis 11) Anforderungen in Bezug auf die Abgabe (vom 16.02.2024)
... nach § 9 Absatz 1 bis 3 4. Ausschluss des Versandweges nach § 10 1. Anzeigepflicht nach § 7 Absatz 1 Satz 1 2. Grundanforderungen zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2774; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2510
Artikel 5 ChemGuaÄndG Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
... Januar 2017 (BGBl. I S. 94) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort ... 1 oder 3 oder Absatz 4 Satz 1 einen Stoff oder ein Gemisch abgibt oder 2. entgegen § 10 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2, einen Stoff oder ein Gemisch abgibt oder ...

Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94, 2018 I S. 1389
Artikel 2 ChemVerbotsNeuRV Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
...  2. Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu §§ 5 bis 11) Anforderungen in Bezug auf die Abgabe Spalte 1 ... nach § 9 Absatz 1 bis 3 4. Ausschluss des Versandweges nach § 10 1. Anzeigepflicht nach § 7 Absatz 1 Satz 1 2. Grundanforderungen ...