§ 10 - Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV)

V. v. 18.10.2022 BGBl. I S. 1803 (Nr. 38)
Geltung ab 26.10.2022; FNA: 610-6-8-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 10 ändert mWv. 26. Oktober 2022 FVerlV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Funktionsverlagerungsverordnung vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1680), die durch Artikel 24 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Oktober 2022.



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