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Artikel 10 - Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

Artikel 10 Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 BPolLV Anlage 2

In der Anlage 2 (zu § 12) zur Bundespolizei-Laufbahnverordnung vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2408), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird in der Spalte „Bildungsvoraussetzungen" in der ersten Zeile nach dem Wort „-pfleger" ein Komma und werden die Wörter „als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 10 PflBRefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 PflBRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
V. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 664
Artikel 1 BPolLVuaÄndV Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
... Bundespolizei-Laufbahnverordnung vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2408), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...