§ 10 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009) ... § 8b (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 (weggefallen)". ... d) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 (weggefallen)". e) Die Angabe zu § 35 wird wie ... 7. Die §§ 8a und 8b werden aufgehoben. 8. § 10 wird aufgehoben. 9. § 11 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 254 9. ZustAnpV Drittes Buch Sozialgesetzbuch ... (BGBl. I S. 1897), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 3 Satz 3, § 10 Abs. 2, §§ 87, 151, 288 Abs. 1 und 2, §§ 292, 301, 321a, 352 Abs. 2 und 3, ...
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