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§ 10 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 10 Marktdefinition



(1) Die Bundesnetzagentur legt im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des § 2 und der Grundsätze des allgemeinen Wettbewerbsrechts die sachlich und räumlich relevanten Telekommunikationsmärkte fest, die für eine Regulierung nach diesem Abschnitt in Betracht kommen können.

(2) 1Bei der Festlegung von Märkten nach Absatz 1 trägt die Bundesnetzagentur folgenden Veröffentlichungen der Kommission, in ihrer jeweils geltenden Fassung, weitestgehend Rechnung:

1.
der Empfehlung (EU) 2020/2245 der Kommission vom 18. Dezember 2020 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation für eine Vorabregulierung in Betracht kommen (ABl. L 439 vom 29.12.2020, S. 23) und

2.
den Leitlinien zur Marktanalyse und zur Bewertung beträchtlicher Marktmacht nach Artikel 64 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) (ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 36).

2Bei der Festlegung räumlich relevanter Märkte berücksichtigt die Bundesnetzagentur unter anderem die Intensität des Infrastrukturwettbewerbs in diesen Gebieten. 3Sie kann die nach den §§ 79 bis 83 erhobenen Informationen berücksichtigen.

(3) Im Falle der Feststellung einer länderübergreifenden Nachfrage durch das GEREK nach Artikel 66 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972 trägt die Bundesnetzagentur den Leitlinien zur gemeinsamen Vorgehensweise der Regulierungsbehörden zur Deckung einer ermittelten länderübergreifenden Nachfrage weitestgehend Rechnung.



 

Zitierungen von § 10 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 TKG Marktanalyse
... Bei den nach § 10 Absatz 1 festgelegten Märkten prüft die Bundesnetzagentur im Rahmen der Marktanalyse, ob diese ... kann. (2) Für eine Regulierung im Sinne von Absatz 1 Satz 1 kommen solche nach § 10 Absatz 1 festgelegten Märkte in Betracht, 1. die durch beträchtliche und anhaltende ... 4 vorliegt. (7) Die Bundesnetzagentur trägt im Rahmen der Marktanalyse den in § 10 Absatz 2 Satz 1 genannten Veröffentlichungen der Kommission in ihrer jeweils geltenden Fassung weitestgehend ...
§ 12 TKG Konsultations- und Konsolidierungsverfahren
... die in der Regel einen Monat betragen soll, zu dem Entwurf der Ergebnisse der Marktdefinition nach § 10 und der Marktanalyse nach § 11 Stellung zu nehmen. Der Entwurf und die dazu ... vorgehalten wird. (2) Sofern beabsichtigte Maßnahmen nach den §§ 10 und 11 Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ... an die Kommission hat die Bundesnetzagentur beabsichtigte Maßnahmen nach den §§ 10 und 11 nicht festzulegen. (3) Die Bundesnetzagentur hat den Stellungnahmen der ... 1. sie ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit der beabsichtigten Maßnahmen nach den §§ 10 und 11 mit dem Recht der Europäischen Union und insbesondere mit den Zielen des Artikels 3 ... in Absatz 4 genannten Zweimonatszeitraums auf, den Entwurf der beabsichtigten Maßnahme nach §§ 10 und 11 zurückzuziehen, so ändert die Bundesnetzagentur diesen innerhalb von sechs ... unverzüglich nach Stellungnahme der Kommission die Ergebnisse der Marktdefinition nach § 10 und der Marktanalyse nach § 11 unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der ... keine Anwendung, veröffentlicht die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Marktdefinition nach § 10 und der Marktanalyse nach § 11 in der Regel innerhalb eines Monats nach Ende der ... (8) Die Bundesnetzagentur kann den Entwurf einer Marktdefinition und Marktanalyse nach den §§ 10 und 11 jederzeit ...
§ 13 TKG Regulierungsverfügung
... nach Absatz 1 oder zum Widerruf nach Absatz 2 ergehen mit den Maßnahmen nach den §§ 10 und 11 als einheitlicher ...
§ 15 TKG Überprüfung von Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung
... die Annahme rechtfertigen, dass die Ergebnisse von Marktdefinition und Marktanalyse nach den §§ 10 und 11 nicht mehr den tatsächlichen Marktgegebenheiten entsprechen und eine ... entsprechen und eine Überprüfung der Ergebnisse zu erfolgen hat. Die §§ 10 bis 14 finden im Falle der Überprüfung der Ergebnisse der §§ 10 und 11 ... Die §§ 10 bis 14 finden im Falle der Überprüfung der Ergebnisse der §§ 10 und 11 entsprechende Anwendung. (2) Stellt die Bundesnetzagentur innerhalb ... § 12 Absatz 2 erhalten hat, die Entwürfe der Marktdefinition und Marktanalyse nach den §§ 10 und 11 und der Regulierungsverfügung nach § 13 innerhalb von drei Jahren nach ... (5) Hat die Bundesnetzagentur die Marktdefinition und Marktanalyse nach den §§ 10 und 11 im Hinblick auf einen relevanten Markt, der in der jeweils geltenden Fassung der Empfehlung ...
§ 16 TKG Verfahren bei sonstigen marktrelevanten Maßnahmen
... in den Fällen der §§ 10 , 11 und 13 hat die Bundesnetzagentur bei allen Maßnahmen, die beträchtliche ...
§ 17 TKG Verwaltungsvorschriften zu Regulierungsgrundsätzen und Anträge auf Auskunft über den Regulierungsrahmen für Netze mit sehr hoher Kapazität
... Herangehensweisen und Methoden erlassen für 1. die Marktdefinition nach § 10 , 2. die Marktanalyse nach § 11 und 3. die Regulierungsverfügung ... nach Absatz 4 Auswirkungen auf die Ergebnisse der Marktdefinition und der Marktanalyse nach den §§ 10 und 11, gilt das Konsultations- und Konsolidierungsverfahren nach § 12 entsprechend. ...
§ 26 TKG Zugangsverpflichtungen
... zu gewähren, auch dann, wenn diese nicht Teil des sachlich relevanten Marktes nach § 10 sind, sofern die Zugangsverpflichtung im Hinblick auf das in der Marktanalyse nach § 11 ...
§ 197 TKG Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf nationaler Ebene
... entscheidet in den folgenden Fällen im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt: 1. §§ 10 und 11, 2. § 31, 3. § 32 und 4. § 101 Absatz 2 ...
§ 203 TKG Auskunftsverlangen und weitere Untersuchungsrechte; Übermittlungspflichten
... statistische Zwecke, 5. die Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren nach den §§ 10 und 11 sowie die Regulierungsverfügung nach § 13, 6. das ...
§ 211 TKG Beschlusskammerentscheidungen
... 49 betroffen sind, ist in der Geschäftsordnung sicherzustellen, dass Festlegungen nach den §§ 10 und 11 durch die Präsidentenkammer erfolgen. (6) Abweichend von § ...
§ 230 TKG Übergangsvorschriften (vom 29.06.2021)
... vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) getroffen worden sind, gelten als Festlegungen nach §§ 10 und 11 dieses Gesetzes. (4) § 71 Absatz 2 ist bis zum 30. Juni 2024 nicht ...