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§ 10 - Telemediengesetz (TMG)

Artikel 1 G. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 179 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 772-4 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 10 Speicherung von Informationen



1Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1.
sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2.
sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.



 

Zitierungen von § 10 TMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 TMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 TMG Allgemeine Grundsätze (vom 01.12.2021)
... Gesetzen verantwortlich. (2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu ... bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 3 des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
G. v. 23.07.2002 BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 742
§ 24a JuSchG Vorsorgemaßnahmen (vom 01.05.2021)
... speichern oder bereitstellen, haben unbeschadet des § 7 Absatz 2 und des § 10 des Telemediengesetzes durch angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen dafür Sorge zu tragen, ...

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)
Artikel 3 G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204, 1215
§ 1 UrhDaG Öffentliche Wiedergabe; Verantwortlichkeit des Diensteanbieters
... die Kosten, die dem Diensteanbieter für Mittel nach Nummer 3 entstehen. (3) Auf § 10 Satz 1 des Telemediengesetzes kann sich der Diensteanbieter nicht berufen. (4) Ein Diensteanbieter, dessen Hauptzweck ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
G. v. 28.09.2017 BGBl. I S. 3530
Artikel 1 3. TMGÄndG Änderung des Telemediengesetzes
... bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu ...

Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 19.11.2020 BGBl. I S. 2456
Artikel 1 TMGuaÄndG Änderung des Telemediengesetzes
... § 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen § 10 Speicherung von Informationen Abschnitt 4 Melde- und Abhilfeverfahren der ... erlangt haben." c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5. 10. Nach § 10 wird folgender Abschnitt 4 eingefügt: „Abschnitt 4 Melde- und ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 742
Artikel 1 2. JuSchGÄndG Änderung des Jugendschutzgesetzes
... speichern oder bereitstellen, haben unbeschadet des § 7 Absatz 2 und des § 10 des Telemediengesetzes durch angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen dafür Sorge zu tragen, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG)
Artikel 1 G. v. 17.02.2010 BGBl. I S. 78; aufgehoben durch Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
§ 1 ZugErschwG Sperrliste
... zur Nutzung bereithält, sowie dem Diensteanbieter, der dieses Telemedienangebot nach § 10 des Telemediengesetzes für einen Nutzer speichert, die Aufnahme und den Grund hierfür ...