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§ 10 - Umsatzsteuergesetz (UStG)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe



(1) 1Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. 2Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. 3Bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb sind Verbrauchsteuern, die vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. 4Bei Lieferungen und dem innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 sind die Kosten für die Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchstabe b und die vom Auslagerer geschuldeten oder entrichteten Verbrauchsteuern in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. 5Die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt. 6Liegen bei der Entgegennahme eines Mehrzweck-Gutscheins (§ 3 Absatz 15) keine Angaben über die Höhe der für den Gutschein erhaltenen Gegenleistung nach Satz 2 vor, so wird das Entgelt nach dem Gutscheinwert selbst oder nach dem in den damit zusammenhängenden Unterlagen angegebenen Geldwert bemessen, abzüglich der Umsatzsteuer, die danach auf die gelieferten Gegenstände oder die erbrachten Dienstleistungen entfällt.

(2) 1Werden Rechte übertragen, die mit dem Besitz eines Pfandscheins verbunden sind, so gilt als vereinbartes Entgelt der Preis des Pfandscheins zuzüglich der Pfandsumme. 2Beim Tausch (§ 3 Abs. 12 Satz 1), bei tauschähnlichen Umsätzen (§ 3 Abs. 12 Satz 2) und bei Hingabe an Zahlungs statt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. 3Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Entgelt.

(3) (weggefallen)

(4) 1Der Umsatz wird bemessen

1.
bei dem Verbringen eines Gegenstands im Sinne des § 1a Abs. 2 und des § 3 Abs. 1a sowie bei Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1b nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand oder mangels eines Einkaufspreises nach den Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes;

2.
1bei sonstigen Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9a Nr. 1 nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. 2Zu diesen Ausgaben gehören auch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, soweit das Wirtschaftsgut dem Unternehmen zugeordnet ist und für die Erbringung der sonstigen Leistung verwendet wird. 3Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindestens 500 Euro, sind sie gleichmäßig auf einen Zeitraum zu verteilen, der dem für das Wirtschaftsgut maßgeblichen Berichtigungszeitraum nach § 15a entspricht;

3.
1bei sonstigen Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9a Nr. 2 nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. 2Satz 1 Nr. 2 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.

2Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.

(5) 1Absatz 4 gilt entsprechend für

1.
Lieferungen und sonstige Leistungen, die Körperschaften und Personenvereinigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen sowie Gemeinschaften im Rahmen ihres Unternehmens an ihre Anteilseigner, Gesellschafter, Mitglieder, Teilhaber oder diesen nahe stehende Personen sowie Einzelunternehmer an ihnen nahe stehende Personen ausführen;

2.
Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige auf Grund des Dienstverhältnisses ausführt,

wenn die Bemessungsgrundlage nach Absatz 4 das Entgelt nach Absatz 1 übersteigt; der Umsatz ist jedoch höchstens nach dem marktüblichen Entgelt zu bemessen. 2Übersteigt das Entgelt nach Absatz 1 das marktübliche Entgelt, gilt Absatz 1.

(6) 1Bei Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, tritt in den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5) an die Stelle des vereinbarten Entgelts ein Durchschnittsbeförderungsentgelt. 2Das Durchschnittsbeförderungsentgelt ist nach der Zahl der beförderten Personen und der Zahl der Kilometer der Beförderungsstrecke im Inland (Personenkilometer) zu berechnen. 3Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung das Durchschnittsbeförderungsentgelt je Personenkilometer festsetzen. 4Das Durchschnittsbeförderungsentgelt muss zu einer Steuer führen, die nicht wesentlich von dem Betrag abweicht, der sich nach diesem Gesetz ohne Anwendung des Durchschnittsbeförderungsentgelts ergeben würde.





 

Frühere Fassungen von § 10 UStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 9 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
aktuell vorher 31.07.2014Artikel 7 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
aktuellvor 31.07.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 UStG Steuersätze (vom 28.03.2024)
... Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage ( §§ 10 , 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4). (2) Die Steuer ermäßigt sich ...
§ 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner (vom 01.04.2024)
... in den Fällen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger ein Entgelt gewährt ( § 10 Absatz 1 Satz 3 ), der andere an Stelle des Leistungsempfängers Steuerschuldner nach Absatz 5 ist.  ...
§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen (vom 29.12.2020)
... Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ( § 10 ) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt ... Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift". In den Fällen des § 10 Abs. 5 sind die Nummern 7 und 8 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bemessungsgrundlage für ... 7 und 8 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bemessungsgrundlage für die Leistung ( § 10 Abs. 4 ) und der darauf entfallende Steuerbetrag anzugeben sind. Unternehmer, die § 24 Abs. ...
§ 15 UStG Vorsteuerabzug (vom 01.01.2020)
... in den Fällen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger ein Entgelt gewährt ( § 10 Abs. 1 Satz 3 ), der andere den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann, und 3. wann in Fällen von ...
§ 18 UStG Besteuerungsverfahren (vom 01.01.2023)
... Steuererklärung in zwei Stücken abzugeben, wenn sich die Zahl der Personenkilometer ( § 10 Abs. 6 Satz 2 ), von der bei der Steuerfestsetzung nach Nummer 2 ausgegangen worden ist, geändert hat. ...
§ 22 UStG Aufzeichnungspflichten (vom 01.07.2021)
... Umsätze verteilen. Dies gilt entsprechend für die Bemessungsgrundlagen nach § 10 Abs. 4 , wenn Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1b, sonstige Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9a ... im Sinne des § 3 Abs. 1b, sonstige Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9a sowie des § 10 Abs. 5 ausgeführt werden. Aus den Aufzeichnungen muss außerdem hervorgehen, welche ... eines Dritten als Lagerhalter; 9. die Bemessungsgrundlage nach § 10 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 , die handelsübliche Bezeichnung und Menge der im Rahmen der Beförderung oder Versendung ...
§ 25a UStG Differenzbesteuerung (vom 31.07.2014)
... übersteigt; bei Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1b und in den Fällen des § 10 Abs. 5 tritt an die Stelle des Verkaufspreises der Wert nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1. ... den Fällen des § 10 Abs. 5 tritt an die Stelle des Verkaufspreises der Wert nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1. Lässt sich der Einkaufspreis eines Kunstgegenstandes (Nummer ... nach dem Gesamtbetrag bemessen, um den die Summe der Verkaufspreise und der Werte nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 die Summe der Einkaufspreise dieses Zeitraums übersteigt ... zu ersehen sein müssen 1. die Verkaufspreise oder die Werte nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 2. die Einkaufspreise und 3. die Bemessungsgrundlagen ...
§ 27 UStG Allgemeine Übergangsvorschriften (vom 01.01.2023)
... oder Leistungen zu beschränken. (23) § 3 Absatz 13 bis 15 sowie § 10 Absatz 1 Satz 6 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) sind erstmals ...
§ 28 UStG Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften (vom 01.10.2022)
... dass die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 16 Prozent der Bemessungsgrundlage ( §§ 10 , 11, 25 Absatz 3 und § 25a Absatz 3 und 4) beträgt. (2) § 12 Absatz 2 ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
 
Zitat in folgenden Normen

Berlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 6a BerlinFG 1990 Berliner Wertschöpfungsquote
... Umsätze außerhalb des Erhebungsgebiets mit den Bemessungsgrundlagen nach § 10 des Umsatzsteuergesetzes, 2. die Überlassung von Gegenständen an ...
§ 7 BerlinFG 1990 Bemessungsgrundlage
... Zum Entgelt im Sinne dieses Gesetzes gehört nicht die Umsatzsteuer. § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes ist anzuwenden. (2) In § 1 treten an die Stelle ...

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 11 GewStG Steuermesszahl und Steuermessbetrag (vom 14.12.2010)
... § 1 Abs. 2 Buchstabe c des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellten Personen, deren Entgelte ( § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes ) aus der Tätigkeit unmittelbar für den Absatzmarkt im Erhebungszeitraum 25.000 Euro ...

Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 8 KStG Ermittlung des Einkommens (vom 01.01.2024)
... das Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen 16 Prozent der Entgelte ( § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes ) aus Werbesendungen. Bei Körperschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 mit Sitz im ...

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 17d UStDV Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (vom 01.01.2020)
...  3. den Tag des Verbringens sowie 4. die Bemessungsgrundlage nach § 10 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes. (4) Werden neue Fahrzeuge an Abnehmer ohne ...
§ 63 UStDV Aufzeichnungspflichten
... festzustellen. (2) Entgelte, Teilentgelte, Bemessungsgrundlagen nach § 10 Abs. 4 und 5 des Gesetzes, nach § 14c des Gesetzes geschuldete Steuerbeträge sowie ... statt des Entgelts oder des Teilentgelts aufgezeichnet. 2. Die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 und 5 des Gesetzes und der darauf entfallende Steuerbetrag werden in einer Summe statt der ... hat der Unternehmer die Summe der Entgelte und Teilentgelte, der Bemessungsgrundlagen nach § 10 Abs. 4 und 5 des Gesetzes sowie der Entgeltsminderungen im Fall des § 17 Abs. 1 Satz 6 des Gesetzes zu ... gilt für die Trennung nach Steuersätzen bei den Bemessungsgrundlagen nach § 10 Abs. 4 und 5 des Gesetzes (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 und Nr. 3 Satz 2 des Gesetzes). Das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 7 StRAnpG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... § 23 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignet sind." 2. § 10 Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) Der Punkt am Ende wird durch die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Artikel 6 EUStVUG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... Fällen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger ein Entgelt gewährt (§ 10 Absatz 1 Satz 3), der andere an Stelle des Leistungsempfängers Steuerschuldner nach Absatz 5 ...

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 9 UStIntG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... Erklärung bindet den Unternehmer mindestens für zwei Kalenderjahre." 4. § 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Absätze 23 bis 25 angefügt: „(23) § 3 Absatz 13 bis 15 sowie § 10 Absatz 1 Satz 6 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) sind erstmals ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 12 EMobStFG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... eines Dritten als Lagerhalter; 9. die Bemessungsgrundlage nach § 10 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 , die handelsübliche Bezeichnung und Menge der im Rahmen der Beförderung oder Versendung ...

Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 2. StRVÄndV Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
...  3. den Tag des Verbringens sowie 4. die Bemessungsgrundlage nach § 10 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes. (4) Werden neue Fahrzeuge an Abnehmer ohne ...

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
Artikel 3 2. CorStHG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... dass die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 16 Prozent der Bemessungsgrundlage ( §§ 10 , 11, 25 Absatz 3 und § 25a Absatz 3 und 4) beträgt. (2) § 12 Absatz 2 ...