Artikel 115a - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

G. v. 23.05.1949 BGBl. S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2478
Geltung ab 24.05.1949; FNA: 100-1 Grundgesetz
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Artikel 115a


Artikel 115a wird in 13 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. 2Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlußfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuß diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.

(3) 1Die Feststellung wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. 2Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise; sie ist im Bundesgesetzblatte nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.

(4) 1Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. 2Der Bundespräsident gibt diesen Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen.

(5) 1Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben. 2Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuß.



 
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Zitierungen von Artikel 115a GG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 115a GG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 115d GG
... Zustimmung des Bundesrates bedarf. (3) Für die Verkündung der Gesetze gilt Artikel 115a Abs. 3 Satz 2  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG)
Artikel 1 G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 1 ESVG Versorgungskrise
...  a) im Spannungsfall nach Artikel 80a des Grundgesetzes oder im Verteidigungsfall nach Artikel 115a des Grundgesetzes oder b) infolge einer Naturkatastrophe, eines besonders schweren Unglücksfalles, ...

Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 71 GOBVerfG
... soll mindestens eine Frist von einem Monat liegen. (3) Im Verteidigungsfall (Artikel 115a Absatz 1, Artikel 115g GG) kann die Geschäftsordnung mit der Mehrheit der anwesenden ...

Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß
B. v. 23.07.1969 BGBl. I S. 1102; zuletzt geändert durch B. v. 20.07.1993 BGBl. I S. 1500
§ 8 GemAusGO Einberufung
... Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses es verlangen oder wenn die Voraussetzungen des Artikel 115a Abs. 2 des Grundgesetzes vorliegen. (3) Der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses ...
§ 9 GemAusGO Feststellung nach Artikel 115a Abs. 2 und 115e Abs. 1 des Grundgesetzes
... Gemeinsame Ausschuß soll eine Feststellung nach Artikel 115a Abs. 2 oder Artikel 115e Abs. 1 des Grundgesetzes erst treffen, nachdem der amtierende ...

Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG)
Artikel 1 G. v. 09.08.2003 BGBl. I S. 1593; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 687
§ 11 KDVG Spannungs- und Verteidigungsfall, Bereitschaftsdienst (vom 09.08.2008)
... Im Spannungsfall (Artikel 80a des Grundgesetzes) und im Verteidigungsfall (Artikel 115a des Grundgesetzes) 1. ist § 3 Abs. 2 Satz 1 nicht anzuwenden, 2. kann ...

Parlamentsbeteiligungsgesetz
G. v. 18.03.2005 BGBl. I S. 775
§ 1 ParlBG Grundsatz
... des Bundestages beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Artikel 115a des Grundgesetzes bleibt davon unberührt. (2) Der Einsatz bewaffneter deutscher ...

Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 71
§ 89 TKG Verordnungsermächtigung
... des Spannungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes oder des Verteidigungsfalls nach Artikel 115a des Grundgesetzes  ...

Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz (VkBkmG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 9 VkBkmG Vereinfachte Verkündungen und vereinfachte amtliche Bekanntmachungen
... Bekanntmachung statt: 1. Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalles ( Artikel 115a Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ), 2. Bekanntgabe des Zeitpunktes des Eintritts des Verteidigungsfalles (Artikel 115a ... Grundgesetzes), 2. Bekanntgabe des Zeitpunktes des Eintritts des Verteidigungsfalles ( Artikel 115a Absatz 4 Satz 2 des Grundgesetzes ), 3. Verkündung von Bundesgesetzen im Verteidigungsfall (Artikel 115d Absatz 3 des ...

Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte
V. v. 10.08.1976 BGBl. I S. 2128; zuletzt geändert durch Artikel 500 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 1 StrKrVerkLeistV Umfang der Leistungspflicht (vom 08.09.2015)
... digitale Infrastruktur oder 2. im Spannungs- oder im Verteidigungsfall (Artikel 80a und Artikel 115a des Grundgesetzes ) fordern. (3) Fordern die Streitkräfte Verkehrsleistungen ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 15.12.1986 BGBl. I S. 2529; aufgehoben durch § 73 B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 68 GOBVerfG
... soll mindestens eine Frist von einem Monat liegen. (3) Im Verteidigungsfall (Artikel 115a Abs. 1, 115g GG) kann die Geschäftsordnung mit der Mehrheit der anwesenden Richter ...

Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
G. v. 18.07.1975 BGBl. I S. 1919; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 2 VerkVereinfG
...  1. Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalles (Artikel 115a Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes - GG -); 2. Bekanntgabe des Zeitpunktes des ... 2. Bekanntgabe des Zeitpunktes des Eintritts des Verteidigungsfalles (Artikel 115a Abs. 4 Satz 2 GG); 3. Verkündung von Bundesgesetzen im ...
§ 3 VerkVereinfG (vom 01.06.2016)
... für die Verkündung oder Bekanntgabe zuständige Stelle (Artikel 82 Abs. 1, Artikel 115a Abs. 3 und 4 GG; § 5) von mehreren der in Absatz 1 genannten Möglichkeiten Gebrauch, so ...


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