Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse vom
4. Januar 2010 (BGBl. I S. 2), die zuletzt durch Artikel 57 Absatz 26 des Gesetzes vom
12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. März 2020.