§ 11 - Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV)

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 11 ändert mWv. 1. Januar 2019 SozhiDAV

1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Sozialhilfedatenabgleichsverordnung vom 21. Januar 1998 (BGBl. I S. 103), die zuletzt durch Artikel 22 Absatz 9 des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist, außer Kraft.



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