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Artikel 11 - Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)

Artikel 11 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 7 und 8 treten am 1. Januar 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juni 2017.

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