§ 126 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenGesetz zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn
Artikel 1 G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 12 UVBErrichtG Haushalt (vom 08.09.2015) ... nach § 125 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und im Zuständigkeitsbereich nach § 126 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anfallenden Einnahmen und Ausgaben getrennt veranschlagt ... Finanzen. Die Genehmigung des Teilhaushaltes für den Zuständigkeitsbereich nach § 126 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 5 BUK-NOG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ... Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn". c) Die Angabe zu § 126 wird wie folgt gefasst: „§ 126 (weggefallen)". ... c) Die Angabe zu § 126 wird wie folgt gefasst: „§ 126 (weggefallen)". d) Nach ... durch die Wörter „Unfallversicherung Bund und Bahn" ersetzt. 5. § 126 wird aufgehoben. 6. In § 129a Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 125 ...
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