Artikel 12 - Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (EnLABG k.a.Abk.)

G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Geltung ab 17.05.2019, abweichend siehe Artikel 25
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Artikel 12 Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung


Artikel 12 ändert mWv. 17. Mai 2019 PlfZV § 1

In § 1 Nummer 2 der Planfeststellungszuweisungsverordnung vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2582) werden das Komma und die Wörter „soweit diese nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres fallen" gestrichen.



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