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Artikel 139 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 139 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes


Artikel 139 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 KfSachvG § 7, § 8, § 11, § 22, § 23, § 26, § 27, § 28, § 30, § 31

Das Kraftfahrsachverständigengesetz vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. November 2016 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 7 Absatz 2 Satz 3 und § 8 Absatz 3 werden jeweils die Wörter „dem Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

2.
In § 11 Absatz 1a Satz 2 werden die Wörter „und Nutzung" gestrichen.

3.
In § 22 Absatz 3 Nummer 6 werden die Wörter „den Betroffenen" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

4.
In § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „den Betroffenen" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

5.
§ 26 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Wort „mitzuteilen" durch die Wörter „zu übermitteln" ersetzt.

b)
In Absatz 3 wird das Wort „und" durch die Wörter „mit und übermittelt" ersetzt und werden nach dem Wort „haben" das Komma und das Wort „mit" gestrichen.

6.
In § 27 Absatz 2 werden die Wörter „und Nutzung" gestrichen.

7.
§ 28 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird das Wort „teilt" durch das Wort „übermittelt" ersetzt und wird das Wort „mit" gestrichen.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „Personendaten des Betreffenden" durch die Wörter „personenbezogenen Daten der betroffenen Person" und das Wort „mitgeteilt" durch das Wort „übermittelt" ersetzt.

8.
In § 30 Satz 1 Nummer 5 und Satz 2 sowie § 31 Absatz 2 werden jeweils die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 139 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 139 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.12.2019 BGBl. I S. 2008
Artikel 2 StVGuaÄndG Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
... Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086), das zuletzt durch Artikel 139 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 1 werden ...