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§ 13 - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)

V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2379, 2018 I 202
Geltung ab 19.08.2017, abweichend siehe § 20; FNA: 2129-8-42 Umweltschutz
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§ 13 Anzeigepflichten



(1) Der Betreiber einer Neuanlage hat diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 anzuzeigen.

(2) Der Betreiber einer Bestandsanlage hat diese spätestens einen Monat nach dem 19. Juli 2018 der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 anzuzeigen.

(3) Der Betreiber hat unverzüglich, aber spätestens innerhalb eines Monats, Folgendes der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 anzuzeigen:

1.
Änderungen der Anlage und

2.
die Anlagenstilllegung.

(4) Bei einem Betreiberwechsel hat der neue Betreiber diesen Wechsel unverzüglich, aber spätestens innerhalb eines Monats, der zuständigen Behörde anzuzeigen.

 
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Zitierungen von § 13 42. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 42. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 42. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 42. BImSchV Informationsformate und Übermittlungswege
... kann vorschreiben, dass der Betreiber für Informationen nach § 10 oder Anzeigen nach § 13 , die nach dieser Verordnung der Behörde zu übermitteln sind, das von ihr festgelegte ...
§ 19 42. BImSchV Ordnungswidrigkeiten
... Betriebstagebuch nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt, 13. entgegen § 13 Absatz 1 bis 3 oder 4 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, ...
§ 20 42. BImSchV Inkrafttreten
... tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 13 zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in ...
Anlage 4 42. BImSchV (zu § 12 und § 13)
... (Name, Adresse, Ansprechpartner) nach Absatz 2 Teil 2 Inhalt der Anzeigen nach § 13 1. Anzeigen nach § 13 Absatz 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5 ... Absatz 2 Teil 2 Inhalt der Anzeigen nach § 13 1. Anzeigen nach § 13 Absatz 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5 2. Anzeigen nach § 13 Absatz 2 ... § 13 Absatz 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5 2. Anzeigen nach § 13 Absatz 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5 3. Anzeigen nach § 13 Absatz 3 ... § 13 Absatz 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5 3. Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 6 4. Anzeigen nach § 13 Absatz 3 ... 13 Absatz 3 Nummer 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 6 4. Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 5 und ...