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Artikel 143 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 143 Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes


Artikel 143 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 BFStrMG § 4, § 4d, § 4f, § 4j, § 7

Das Bundesfernstraßenmautgesetz vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2251) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 3 werden die Wörter „erheben, verarbeiten und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

b)
In Satz 4 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

c)
In Satz 5 wird das Wort „Nutzung" durch das Wort „Verwendung" ersetzt.

2.
In § 4d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und § 4f Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 wird jeweils das Wort „Sperrung" durch die Wörter „Einschränkung der Verarbeitung" ersetzt.

3.
In § 4j Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „nutzen" durch das Wort „verwenden" ersetzt.

4.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 das Wort „nutzen" durch das Wort „verwenden" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

cc)
In Satz 3 wird das Wort „Nutzung" durch das Wort „Verwendung" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „und nutzen" gestrichen.

c)
Absatz 3a wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird die Angabe „§ 6b" durch die Angabe „§ 4" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird das Wort „genutzt" durch das Wort „verwendet" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 143 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 143 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1528
Artikel 5 8. FStrGÄndG Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
... 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), das zuletzt durch Artikel 143 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Wörter „bei ...