§ 148 Beratungsbesuche nach § 37
1Abweichend von
§ 37 Absatz 3 Satz 1 erfolgt die von den Pflegebedürftigen abzurufende Beratung bis einschließlich 31. März 2022 telefonisch, digital oder per Videokonferenz, wenn die oder der Pflegebedürftige dies wünscht.
2Die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen darf das Pflegegeld abweichend von
§ 37 Absatz 6 nicht kürzen oder entziehen, wenn die oder der Pflegebedürftige in dem Zeitraum vom 1. März 2022 bis einschließlich zum 30. Juni 2022 keine Beratung nach
§ 37 Absatz 3 Satz 1 abruft.
3Die Pflegekassen und die privaten Versicherungsunternehmen haben diese Ausnahmeregelung den Pflegegeldempfängern kurzfristig in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.
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interne Verweise§ 152 SGB XI Verordnungsermächtigung (vom 28.03.2020) ... Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 den Befristungszeitraum der §§ 147 bis 151 jeweils durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates um jeweils bis zu einem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenCOVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 580
Artikel 4 COVKHEntlG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 § 148 Beratungsbesuche nach § 37 § 149 Einrichtungen zur Inanspruchnahme von ... die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 30. September 2020 gestellt werden. § 148 Beratungsbesuche nach § 37 Die Pflegekasse oder das private ... Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 den Befristungszeitraum der §§ 147 bis 151 jeweils durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates um jeweils bis zu einem ...
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3299; zuletzt geändert durch Artikel 6j G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 3 GPVG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... 84 Absatz 6 Satz 3 und 4 und Absatz 7 nachzuweisen." 5. § 148 wird wie folgt gefasst: „§ 148 Beratungsbesuche nach § 37 ... 5. § 148 wird wie folgt gefasst: „ § 148 Beratungsbesuche nach § 37 Abweichend von § 37 Absatz 3 Satz 1 erfolgt die ...
Zitate in aufgehobenen TitelnDritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
V. v. 16.03.2022 BGBl. I S. 475
Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
V. v. 28.06.2021 BAnz AT 30.06.2021 V2; aufgehoben durch § 2 V. v. 21.09.2021 BAnz AT 22.09.2021 V1
Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
V. v. 21.09.2021 BAnz AT 22.09.2021 V1
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