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Artikel 14 - Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)

Artikel 14 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes in der vom 1. September 2020 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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