§ 14 Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien
Die Hochschule bestimmt und überwacht die Gestaltung und die Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien I und II.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Ablösung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2883
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 177
Artikel 1 GKrimDVDVÄndV Änderung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes ... gefasst: „§ 12 Inhalt der Module". c) Die Angaben zu den §§ 14 bis 16 werden wie folgt gefasst: „§ 14 Gestaltung und Organisation der ... c) Die Angaben zu den §§ 14 bis 16 werden wie folgt gefasst: „ § 14 Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien § 15 ... praxisintegrierenden Studien II wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt." 9. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 14 Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien". b) Die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/14_GKrimDVDV.htm