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Artikel 154 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 154 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes


Artikel 154 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 LuftSiG § 6, § 7, § 9a, § 10, § 17, § 17a

Das Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2017 (BGBl. I S. 298) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 6 wie folgt gefasst:

§ 6 Verarbeitung personenbezogener Daten".

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 6 Verarbeitung personenbezogener Daten".

b)
In Absatz 1 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.

3.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1a wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden jeweils die Wörter „der Betroffene" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

cc)
In Satz 3 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

bb)
Satz 3 wird wie folgt geändert:

aaa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Der Betroffene" durch die Wörter „Die betroffene Person" ersetzt.

bbb)
In Nummer 2 werden die Wörter „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung" durch das Wort „Datenverarbeitung" ersetzt.

cc)
Satz 4 wird wie folgt geändert:

aaa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „der Betroffene" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

bbb)
In Nummer 1 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

ccc)
In Nummer 2 wird das Wort „dieser" gestrichen.

c)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 1 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

bbb)
In Nummer 4 wird das Wort „Betroffenen" durch die Wörter „betroffenen Personen" und werden die Wörter „den Betroffenen" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

ccc)
In Nummer 5 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „Der Betroffene" durch die Wörter „Die betroffene Person" und das Wort „seiner" durch das Wort „ihrer" ersetzt.

d)
In Absatz 4 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

e)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „dem Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" und wird das Wort „seiner" durch das Wort „ihrer" ersetzt.

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „Der Betroffene" durch die Wörter „Die betroffene Person" ersetzt.

cc)
In Satz 4 wird das Wort „Er" durch das Wort „Sie" und das Wort „ihn" durch das Wort „sie" ersetzt.

dd)
In Satz 5 werden die Wörter „der Betroffene" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person", das Wort „diesem" durch das Wort „dieser", das Wort „er" durch das Wort „sie" und das Wort „seine" durch das Wort „ihre" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" und die Wörter „er die ihm" durch die Wörter „sie die ihr" ersetzt.

g)
Absatz 7 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „verwenden" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „den Betroffenen, dessen" durch die Wörter „die betroffene Person, deren" ersetzt.

h)
Absatz 9 wird wie folgt geändert:

aa)
In den Sätzen 2 und 3 werden jeweils die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

bb)
In Satz 4 wird das Wort „Betroffenen" durch die Wörter „betroffenen Personen" ersetzt.

i)
Absatz 10 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „der Betroffene" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

cc)
In Satz 4 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

j)
Absatz 11 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c werden die Wörter „den Betroffenen" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" und die Wörter „sind die Daten zu sperren" durch die Wörter „ist die Verarbeitung der Daten einzuschränken" ersetzt.

cc)
In Satz 3 werden das Wort „Gesperrte" durch die Wörter „In der Verarbeitung eingeschränkte", die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" und das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

4.
In § 9a Absatz 6 Satz 3 werden die Wörter „dem Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

5.
In § 10 Satz 2 werden die Wörter „dem Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

6.
In § 17 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „Erhebung und Verwendung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.

7.
In § 17a Absatz 4 Satz 3 werden die Wörter „den Betroffenen" durch die Wörter „die betroffene Person" und die Wörter „seiner Person" durch das Wort „ihr" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 154 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 154 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Eingangsformel LuftSiGebVÄndV
... Grund des § 17a Absatz 4 des Luftsicherheitsgesetzes, dessen Satz 3 durch Artikel 154 Nummer 7 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 LuftSiPVG Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
... Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), das zuletzt durch Artikel 154 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt ...