Artikel 15 - Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)

Artikel 15 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 7 am 1. Januar 2020 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 26 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.



(5) Artikel 7 tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.


(7) Artikel 9 Nummer 31, 48 § 69m Absatz 3, Nummer 53 Buchstabe d und Artikel 13 Nummer 18, 20 Buchstabe b und c sowie Nummer 23 § 107 Absatz 3 treten am 1. September 2020 in Kraft.



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