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§ 15 - Postgesetz (PostG)

§ 15 Ausgleichsleistung



(1) Ein Lizenznehmer kann für die ihm nach § 13 Abs. 2 oder 3 auferlegte Verpflichtung einen Ausgleich von der Regulierungsbehörde verlangen, wenn er nachweist, daß die langfristigen zusätzlichen Kosten der effizienten Bereitstellung der von ihm geforderten Dienstleistung einschließlich einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals die Erträge der Dienstleistung übersteigen. Die Erträge sind auf der Grundlage der durch Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 festgelegten oder festzulegenden erschwinglichen Preise zu berechnen.

(2) Der Ausgleich wird nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein Defizit bei der Erbringung der Dienstleistung entsteht, gewährt. Die Höhe des Ausgleichs bestimmt sich nach den durch die Erbringung der Dienstleistung entstehenden langfristigen zusätzlichen Kosten einschließlich einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals abzüglich der mit der Dienstleistung erzielten Erträge. Für die Berechnung der Erträge gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend.

(3) Im Falle der Ausschreibung nach § 14 gewährt die Regulierungsbehörde einen Ausgleich entsprechend dem Ausschreibungsergebnis.



 

Zitierungen von § 15 PostG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 PostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 PostG Gewährleistung des Universaldienstes (vom 19.01.2021)
... mehr als 500.000 Euro betragen hat, verpflichtet, nach Maßgabe der §§ 13 bis 17 dazu beizutragen, daß die Universaldienstleistung erbracht werden kann.  ...
§ 13 PostG Auferlegung von Universaldienstleistungspflichten (vom 19.01.2021)
... Amtsblatt. Sie kündigt an, nach den Absätzen 2 bis 4 sowie den §§ 14 bis 17 vorzugehen, sofern sich kein Unternehmen innerhalb eines Monats nach der ... der Veröffentlichung bereit erklärt, die Universaldienstleistung ohne Ausgleich nach § 15 zu erbringen. (2) Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist kann die ...
§ 14 PostG Ausschreibung von Dienstleistungen
... wirtschaftlichen Nachteil erleiden würde und es hierfür einen Ausgleich nach § 15 verlangen könnte, so hat die Regulierungsbehörde diejenige Dienstleistung, die den ...
§ 16 PostG Ausgleichsabgabe
... Gewährt die Regulierungsbehörde einen Ausgleich nach § 15 , ist jeder Lizenznehmer, dessen Umsatz in dem Kalenderjahr, für das ein Ausgleich ... Umsatz. (2) Nach Ablauf des Kalenderjahres, für das ein Ausgleich nach § 15 gewährt wird, setzt die Regulierungsbehörde den zu gewährenden Ausgleich sowie die ... betroffenen Unternehmen mit. Die Summe der Ausgleichsverpflichtungen entspricht dem nach § 15 Abs. 1 auszugleichenden Defizit zuzüglich einer marktüblichen Verzinsung. Die Verzinsung ...
§ 52 PostG Universaldienstleistungspflicht im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz
... Sinne der gemäß § 11 Abs. 2 erlassenen Verordnung zu erbringen. Die §§ 12 bis 17 und 56 gelten für diesen Zeitraum ...