§ 162 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 162 Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten


§ 162 wird in 6 Vorschriften zitiert

Für die Berechnung der Deckungsrückstellung von Renten in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, der Kraftfahrt-Unfallversicherung sowie der Allgemeinen Unfallversicherung ohne Rückgewähr der Prämie sind § 141 Absatz 1 bis 3, 5 und 6 sowie § 145 Absatz 4 entsprechend anzuwenden.

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Zitierungen von § 162 VAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 162 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 88 VAG Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung
... der in § 161 genannten Art sowie für Rentenleistungen aus den in § 162 genannten Versicherungen ist Satz 1 entsprechend anzuwenden. Die Ermächtigung kann ...
§ 316 VAG Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge
... der in § 161 genannten Art und 5. Rentenansprüche aus den in § 162 genannten Versicherungen. Die Anspruchsberechtigten können den auf sie ...
§ 331 VAG Strafvorschriften (vom 01.07.2021)
... 141 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 erster Halbsatz, auch in Verbindung mit § 161 Absatz 1 oder § 162 , eine dort genannte Bestätigung nicht richtig abgibt oder 3. entgegen ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Aktuarverordnung (AktuarV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 776; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 8 G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
 
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Zitat in folgenden Normen

Aktuarverordnung (AktuarV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 776; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 8 G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
§ 2 AktuarV Versicherungsmathematische Bestätigung (vom 13.01.2019)
...  1. nach § 141 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 161 Absatz 1 und § 162 des Versicherungsaufsichtsgesetzes folgenden Wortlaut: „Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter Posten ... und 2. nach § 141 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 161 Absatz 1, § 162 und § 212 Absatz 3 Nummer 11 des Versicherungsaufsichtsgesetzes folgenden Wortlaut:  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 09.12.2015 BGBl. I S. 2331
Artikel 1 17. FinDAGKostVÄndV
... 148 in Verbindung mit § 156 Absatz 1, § 156 Absatz 1, § 161 Absatz 1, § 162 , § 237 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 212 Absatz 1, § 336 Satz 3, ...


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