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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.12.2023 aufgehoben

§ 16 - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)

§ 16 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. März 2020.

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