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§ 16a - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 16a Aufgaben der Betreiber von Gasverteilernetzen



Die §§ 15 und 16 Absatz 1 bis 4a gelten für Betreiber von Gasverteilernetzen im Rahmen ihrer Verteilungsaufgaben entsprechend, soweit sie für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gasversorgung in ihrem Netz verantwortlich sind.



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Frühere Fassungen von § 16a EnWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16a EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16a EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a EnWG Operationelle Entflechtung von Verteilernetzbetreibern (vom 29.07.2022)
... Unternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls ...
§ 11 EnWG Betrieb von Energieversorgungsnetzen (vom 29.12.2023)
... von Energieversorgungsnetzen haben insbesondere die Aufgaben nach den §§ 12 bis 16a zu erfüllen. Sie nehmen diese Aufgaben für ihr Energieversorgungsnetz in ... Absatz 1, auch in Verbindung mit § 14, und § 16 Absatz 2 und 2a, auch in Verbindung mit § 16a , erforderlich ist, kann die Haftung darüber hinaus vollständig ausgeschlossen werden. ...
§ 22 EnWG Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen (vom 29.12.2023)
... Gewicht beizumessen, sofern hierdurch nicht die Verpflichtungen nach den §§ 13, 16 und 16a gefährdet werden. (2) Die Betreiber von Übertragungsnetzen mit ...
§ 35 EnWG Monitoring und ergänzende Informationen (vom 29.12.2023)
... Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilernetzen ihren Aufgaben nach den §§ 11 bis 16a nachkommen; 9. die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 42; 10. ...
§ 35d EnWG Freigabeentscheidung (vom 09.02.2024)
... Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (ABl. L 280 vom 28.10.2017, S. 1), die §§ 16, 16a und 53a dieses Gesetzes, die Vorschriften des Energiesicherungsgesetzes 1975 vom 20. Dezember 1974 ...
§ 54 EnWG Allgemeine Zuständigkeit (vom 29.12.2023)
... Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach § 14 Absatz 1, §§ 14a, 14b und 15 bis 16a , 6. die Überwachung der Vorschriften zum Netzanschluss nach den §§ 17 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 3. EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 1, auch in Verbindung mit § 14, und § 16 Absatz 2 und 2a, auch in Verbindung mit § 16a , erforderlich ist, kann die Haftung darüber hinaus vollständig ausgeschlossen ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs
G. v. 26.04.2022 BGBl. I S. 674
Artikel 1 GasBevG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (ABl. L 280 vom 28.10.2017, S. 1), die §§ 16, 16a und 53a dieses Gesetzes, die Vorschriften des Energiesicherungsgesetzes 1975 vom 20. Dezember 1974 ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 EnWRKAnpG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... integrierten Unternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls unzulässig ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Wörter „Satz 3 und 4" durch die Angabe „Satz 5" ersetzt. 16. § 16a wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Abs. 1 bis ...

Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2101
Artikel 2 KWKFördG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 3 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a " ersetzt. 4. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... 2 wird die Angabe „§§ 12 bis 16" durch die Angabe „§§ 12 bis 16a " ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 16 Abs. ... nach der Angabe „§ 16 Abs. 2" die Wörter „, auch in Verbindung mit § 16a ," eingefügt. 5. In § 16 Abs. 5 Satz 2 wird das Wort ... wird die Angabe „§§ 13 und 16" durch die Angabe „§§ 13, 16 und 16a " ersetzt. 7. In § 35 Abs. 1 Nr. 8 wird die Angabe „§§ 11 bis ... 8 wird die Angabe „§§ 11 bis 16" durch die Angabe „§§ 11 bis 16a " ersetzt. 8. In § 49 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 wird jeweils die Angabe ...

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Energieversorgungsunternehmens erforderlich ist. Dabei ist die Einhaltung der §§ 11 bis 16a sicherzustellen. Weisungen zum laufenden Netzbetrieb sind nicht erlaubt; ebenfalls unzulässig ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... von Energieversorgungsnetzen nach § 14 Absatz 1 und 3, §§ 14a, 14b und 15 bis 16a ,". bb) In Nummer 9 wird das „und" am Ende durch ein Komma ersetzt. ...