Artikel 17 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 17 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 StPO § 100g, § 100j, § 101a

(FNA 312-2)

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juni 2021 (BGBl. I S. 1810) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 100g wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 96 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „§§ 9 und 12 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 113b" durch die Angabe „§ 176" ersetzt.

c)
In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 113b" durch die Angabe „§ 176" ersetzt.

2.
§ 100j wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „Bestandsdaten gemäß § 3 Nummer 6 des Telekommunikationsgesetzes und über die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „(§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes)" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „(§ 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes)" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „(§ 113 Absatz 1 Satz 3, § 113c Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 3, § 177 Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes)" ersetzt.

3.
§ 101a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 113b" durch die Angabe „§ 176" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 113b" durch die Angabe „§ 176" ersetzt.

c)
In Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „(§ 113c Absatz 1 Nummer 2 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 177 Absatz 1 Nummer 2 des Telekommunikationsgesetzes)" ersetzt.

d)
In Absatz 5 wird die Angabe „§ 113b" durch die Angabe „§ 176" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 17 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 TKMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
Artikel 2 TTDSGEG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 100j wird wie folgt ...


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