Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 17 - Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Wohnungseigentumsgesetzes in der vom 1. Dezember 2020 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 17 WEMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 WEMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WEMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes
B. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 34
Bekanntmachung WEG-NB
... Grund des Artikels 17 des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187 ) wird nachstehend der Wortlaut des Wohnungseigentumsgesetzes in der seit dem 1. Dezember 2020 ...