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§ 18 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)

Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.06.1994; FNA: 860-11 Sozialgesetzbuch
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§ 18 Beauftragung der Begutachtung



(1) 1Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Prüfung, ob bei der zu begutachtenden Person die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. 2Sie übermitteln die Aufträge zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit an den Medizinischen Dienst oder an die von ihnen beauftragten Gutachterinnen und Gutachter. 3Die Übermittlung eines Auftrags hat innerhalb von drei Arbeitstagen ab Eingang des Antrags auf Pflegeleistungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 in gesicherter elektronischer Form zu erfolgen; eine davon abweichende Form der Auftragsübermittlung ist bis einschließlich 30. November 2023 zulässig. 4Der Medizinische Dienst Bund regelt im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen in den Richtlinien nach § 17 Absatz 1 bis spätestens zum 31. Oktober 2023, welche Unterlagen zwingend zur Beauftragung der Feststellung von Pflegebedürftigkeit erforderlich sind.

(2) 1Die Pflegekassen können den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Prüfung beauftragen, für welchen Zeitanteil die Pflegeversicherung bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben und die Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach § 36 und der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Absatz 2 des Fünften Buches beziehen oder die Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach § 36 und der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c des Fünften Buches beziehen, die hälftigen Kosten zu tragen hat. 2Von den Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach § 36 sind nur Maßnahmen der körperbezogenen Pflege zu berücksichtigen. 3Bei der Prüfung des Zeitanteils sind die Richtlinien nach § 17 Absatz 1b zu beachten.

(3) 1Die Pflegekasse ist verpflichtet, dem Antragsteller eine Liste zu übersenden, in der mindestens drei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter zur Auswahl benannt werden,

1.
wenn nach Absatz 1 unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter mit der Prüfung beauftragt werden sollen oder

2.
wenn innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist.

2Der Antragsteller ist auf die Qualifikation und auf die Unabhängigkeit der benannten Gutachterinnen und Gutachter hinzuweisen. 3Hat sich der Antragsteller für eine benannte Gutachterin oder einen benannten Gutachter entschieden, wird dem Wunsch entsprochen. 4Der Antragsteller hat der Pflegekasse seine Entscheidung innerhalb einer Woche ab Kenntnis der Namen der Gutachterinnen und Gutachter mitzuteilen, ansonsten kann die Pflegekasse eine Gutachterin oder einen Gutachter aus der übersandten Liste beauftragen. 5Satz 1 Nummer 2 findet keine Anwendung, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

(4) 1Die Pflegekassen und die Krankenkassen sowie die Leistungserbringer sind verpflichtet, dem Medizinischen Dienst oder den von der Pflegekasse beauftragten Gutachterinnen und Gutachtern die für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, soweit diese jeweils für die Begutachtung erforderlich sind. 2Die Pflegekassen haben die Unterlagen in gesicherter elektronischer Form weiterzuleiten; eine davon abweichende Form der Weiterleitung der Unterlagen ist bis einschließlich 30. November 2023 zulässig. 3Für die Pflegekassen und die Krankenkassen gilt § 276 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Fünften Buches entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 18 SGB XI

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2023Artikel 1 Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
vom 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 3 Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
vom 22.12.2020 BGBl. I S. 3299
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 10 MDK-Reformgesetz
vom 14.12.2019 BGBl. I S. 2789
aktuell vorher 11.05.2019Artikel 10 Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
vom 06.05.2019 BGBl. I S. 646
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3191
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2a Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2424
aktuell vorher 01.11.2016Artikel 2a Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2424
aktuell vorher 25.07.2015Artikel 6 Präventionsgesetz (PrävG)
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1368
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 1 Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
vom 17.12.2014 BGBl. I S. 2222
aktuell vorher 01.06.2013Artikel 1 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
vom 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
aktuell vorher 30.10.2012Artikel 1 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
vom 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 3 Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
vom 06.12.2011 BGBl. I S. 2564
aktuell vorher 01.07.2008Artikel 1 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
vom 28.05.2008 BGBl. I S. 874
aktuellvor 01.07.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 SGB XI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 SGB XI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 SGB XI Verordnungsermächtigung (vom 01.10.2023)
... nach § 15 sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 18 bis 18c zu erlassen. Es kann sich dabei von unabhängigen Sachverständigen ...
§ 17 SGB XI Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen (vom 01.10.2023)
... nach § 15 sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 18 bis 18c (Begutachtungs-Richtlinien). Er hat dabei die Vereinigungen der Träger der ...
§ 18a SGB XI Begutachtungsverfahren (vom 01.10.2023)
... Im Rahmen der Prüfung nach § 18 Absatz 1 Satz 1 haben der Medizinische Dienst oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachterinnen und ...
§ 18c SGB XI Entscheidung über den Antrag, Fristen (vom 01.10.2023)
... der Feststellung von Pflegebedürftigkeit noch zwingend erforderliche Unterlagen im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 4 einzureichen, so sind die Fristen nach den Absätzen 1 und 5 Satz 1 so lange unterbrochen, bis ...
§ 18d SGB XI Berichtspflichten und Statistik zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (vom 01.10.2023)
... 5 Satz 1 geleistet sowie die Anzahl an Fällen, in denen der antragstellenden Person nach § 18 Absatz 3 Satz 1 mindestens drei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter zur Auswahl benannt wurden, ...
§ 18e SGB XI Weiterentwicklung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung durch Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen (vom 01.10.2023)
... und wissenschaftliche Expertisen zur Weiterentwicklung der den Medizinischen Diensten nach den §§ 18 bis 18b zugewiesenen Aufgaben durchführen. Für die Durchführung ist eine ...
§ 94 SGB XI Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen (vom 26.03.2024)
... Erstattungs- und Ersatzansprüchen, 4. die Beteiligung des Medizinischen Dienstes ( §§ 18 bis 18c und 40), 5. die Abrechnung mit den Leistungserbringern und die Kostenerstattung ... und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannten Zweck das nach den §§ 18 bis 18c zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstellte Gutachten einschließlich der ...
§ 97 SGB XI Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst (vom 01.10.2023)
... soweit dies für die Prüfungen, Beratungen und gutachtlichen Stellungnahmen nach den §§ 18 bis 18c, 38a, 40, 112, 113, 114, 114a, 115 und 117 erforderlich ist. Nach Satz 1 ...
§ 97d SGB XI Begutachtung durch unabhängige Gutachter (vom 01.10.2023)
... Von den Pflegekassen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 beauftragte unabhängige Gutachter sind berechtigt, personenbezogene Daten des Antragstellers ... zu verarbeiten, soweit dies für die Zwecke der Begutachtung gemäß der §§ 18 bis 18c erforderlich ist. Die Daten sind vertraulich zu behandeln. Durch ... zugänglich sind, die sie zur Erfüllung des dem Gutachter von den Pflegekassen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 erteilten Auftrags benötigen. (2) Die unabhängigen Gutachter ... sowie die Präventions- und Rehabilitationsempfehlung gemäß den §§ 18 bis 18c an die sie beauftragende Pflegekasse übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der ...
§ 127 SGB XI Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen (vom 01.10.2023)
... dem Ergebnis des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß den §§ 18 bis 18c folgt; bei Versicherten der privaten Pflege-Pflichtversicherung sind die entsprechenden ...
§ 142 SGB XI Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren (vom 01.01.2020)
... übergeleitet wurden, werden bis zum 1. Januar 2019 keine Wiederholungsbegutachtungen nach § 18 Absatz 2 Satz 5 durchgeführt; auch dann nicht, wenn die Wiederholungsbegutachtung vor diesem Zeitpunkt vom ...
§ 147 SGB XI Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 (vom 01.01.2022)
... Abweichend von § 18 Absatz 2 Satz 1 kann die Begutachtung bis einschließlich 31. März 2022 ohne Untersuchung des ... des Versicherten in seinem Wohnbereich zwingend erforderlich ist. (2) Abweichend von § 18 Absatz 2 Satz 5 werden bis einschließlich 31. März 2021 keine Wiederholungsbegutachtungen ... Gutachterinnen und Gutachtern empfohlen wurde. (3) Abweichend von § 18 Absatz 3 Satz 2 ist die Frist, in welcher dem Antragsteller die Entscheidung der Pflegekasse schriftlich ... Die Pflegekassen und die privaten Versicherungsunternehmen berichten in der nach § 18 Absatz 3b Satz 4 zu veröffentlichenden Statistik über die Anwendung der Kriterien zum Vorliegen und zur ... zur Feststellung eines besonders dringlichen Entscheidungsbedarfs. (4) Abweichend von § 18 Absatz 3a Satz 1 Nummer 2 ist die Pflegekasse bis einschließlich 30. September 2020 nur bei Vorliegen eines besonders ... innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist. (5) § 18 Absatz 3b Satz 1 bis 3 findet bis einschließlich 30. September 2020 keine Anwendung. (6) Absatz 1 gilt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Arbeitszeitverordnung (AZV)
Artikel 1 V. v. 23.02.2006 BGBl. I S. 427; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011
§ 3 AZV Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (vom 01.01.2021)
... pflegt, die oder der a) pflegebedürftig ist und die Pflegebedürftigkeit nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch eine Bescheinigung der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach ...

Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV)
V. v. 16.11.2015 BGBl. I S. 1995; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 23.09.2022 BGBl. I S. 1533
§ 5 SAZV Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (vom 01.01.2021)
... die oder der aa) pflegebedürftig ist und die Pflegebedürftigkeit nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch eine Bescheinigung der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes, der Krankenversicherung, ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 278 SGB V Medizinischer Dienst (vom 01.01.2020)
... ausschließlich pflegefachlichen Sachverhalten bei Pflegefachkräften liegt. § 18 Absatz 7 des Elften Buches bleibt unberührt. (3) Bei jedem Medizinischen Dienst wird eine ...

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 16 PNG Inkrafttreten
... treten am 1. Januar 2013 in Kraft. (3) In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d tritt § 18 Absatz 3a des Elften Buches Sozialgesetzbuch am 1. Juni 2013 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 580
Artikel 4 COVKHEntlG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Pandemie § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 § 148 Beratungsbesuche nach § 37 § 149 Einrichtungen zur ... Pandemie § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 (1) Abweichend von § 18 Absatz 2 Satz 1 kann die Begutachtung bis ... zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 (1) Abweichend von § 18 Absatz 2 Satz 1 kann die Begutachtung bis einschließlich 30. September 2020 ohne Untersuchung des ... und sonstigen zur Auskunft fähigen Personen einzuholen sind. (2) Abweichend von § 18 Absatz 2 Satz 5 werden bis einschließlich 30. September 2020 keine Wiederholungsbegutachtungen ... unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern empfohlen wurde. (3) Abweichend von § 18 Absatz 3 Satz 2 ist die Frist, in welcher dem Antragsteller die Entscheidung der Pflegekasse schriftlich ... Die Pflegekassen und die privaten Versicherungsunternehmen berichten in der nach § 18 Absatz 3b Satz 4 zu veröffentlichenden Statistik über die Anwendung der Kriterien zum Vorliegen und zur ... zur Feststellung eines besonders dringlichen Entscheidungsbedarfs. (4) Abweichend von § 18 Absatz 3a Satz 1 Nummer 2 ist die Pflegekasse bis einschließlich 30. September 2020 nur bei Vorliegen eines besonders ... innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist. (5) § 18 Absatz 3b Satz 1 bis 3 findet bis einschließlich 30. September 2020 keine Anwendung. (6) Die ...

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 1 PSG III Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Angabe „Anlage 1" durch die Angabe „Anlage 2" ersetzt. 6b. § 18 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Medizinische Dienst der ...

Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
G. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2222
Artikel 1 PSG I Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... durch das Wort „Maßnahmen" ersetzt. 3a. Dem § 18 Absatz 3a wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn ...

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 4 GüZustAnpG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... eines bestehenden ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch feststellen kann, inwieweit bei dem Betroffenen infolge einer Krankheit oder einer Behinderung die ...

Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 2a TPRegErG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... „1 und 1a" durch die Angabe „1, 1a und 1b" ersetzt. 2. § 18 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird ...

Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2564
Artikel 3 FPfZGEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
...  18 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes ...

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3299; zuletzt geändert durch Artikel 6j G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 3 GPVG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Wörter „der Krankenkassen" durch das Wort „Bund" ersetzt. 2. § 18 Absatz 6a Satz 5 wird wie folgt gefasst: „Bezüglich der empfohlenen Hilfsmittel, die den ...

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2220
Artikel 3 GKV-IPReG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... hinsichtlich einer Empfehlung zur medizinischen Rehabilitation gemäß § 18 Absatz 1 Satz 3" eingefügt. 2. In § 17 Absatz 1b Satz 1 werden nach den ...

MDK-Reformgesetz
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 1 MDK-RG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... und bei ausschließlich pflegefachlichen Sachverhalten bei Pflegefachkräften liegt. § 18 Absatz 7 des Elften Buches bleibt unberührt. (3) Bei jedem Medizinischen Dienst wird eine unabhängige ...
Artikel 10 MDK-RG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... 2016" gestrichen. bb) Die Sätze 4 und 5 werden aufgehoben. 5. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a ...

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 1 PNG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
...  „§ 7b Beratungsgutscheine". b) Nach der Angabe zu § 18 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 18a Weiterleitung der ... die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, entsprechend." 4. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Gutachter gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend." 5. Nach § 18 werden die folgenden §§ 18a und 18b eingefügt: „§ 18a ... Abs. 4 Satz 5" die Wörter „und um die Aufwendungen für Zahlungen nach § 18 Absatz 3b" eingefügt. b) Absatz 6 wird wie folgt geändert:  ... durch unabhängige Gutachter (1) Von den Pflegekassen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 beauftragte unabhängige Gutachter sind berechtigt, personenbezogene Daten des ... und zu nutzen, soweit dies für die Zwecke der Begutachtung gemäß § 18 erforderlich ist. Die Daten sind vertraulich zu behandeln. Durch technische und organisatorische ... sind, die sie zur Erfüllung des dem Gutachter von den Pflegekassen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 erteilten Auftrags benötigen. (2) Die unabhängigen Gutachter ... der Pflegebedürftigkeit sowie die Rehabilitationsempfehlung gemäß § 18 an die sie beauftragende Pflegekasse übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der ... dem Ergebnis des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß § 18 sowie den Feststellungen über das Vorliegen von erheblich eingeschränkter ...

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 1 PfWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Ärzten eingehen oder § 119b des Fünften Buches anwenden." 9. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... die gutachterlichen Feststellungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 18 Abs. 6) oder auf sonstige Weise feststellt, dass im Einzelfall Leistungen zur medizinischen ... bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen der Begutachtung nach § 18 als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen ... Abs. 3 Satz 7)". 60. In § 97 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 18 , 40, 80, 112 bis 115, 117 und 118" durch die Angabe „§§ 18, 40, 112, 113, 114, ... „§§ 18, 40, 80, 112 bis 115, 117 und 118" durch die Angabe „§§ 18 , 40, 112, 113, 114, 114a, 115 und 117" ersetzt. 61. § 97a Abs. 1 Satz 1 wird ...

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PUEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... 17 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen § 18 Beauftragung der Begutachtung § 18a Begutachtungsverfahren § ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 werden die Wörter „ § 18 Absatz 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 18b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2" ... Begriff der Pflegeperson". 8. In § 16 Satz 1 wird die Angabe „ § 18 " durch die Wörter „den §§ 18 bis 18c" ersetzt. 9. § ... 8. In § 16 Satz 1 wird die Angabe „§ 18" durch die Wörter „den §§ 18 bis 18c" ersetzt. 9. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „ § 18 " durch die Wörter „den §§ 18 bis 18c" ersetzt. bb) In ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 18" durch die Wörter „den §§ 18 bis 18c" ersetzt. bb) In Satz 6 wird die Angabe „und 3" ... 1b" durch ein Komma und die Angabe „1b und 1c" ersetzt. 10. Die §§ 18 bis 18c werden durch die folgenden §§ 18 bis 18e ersetzt: „§ 18 ... und 1c" ersetzt. 10. Die §§ 18 bis 18c werden durch die folgenden §§ 18 bis 18e ersetzt: „§ 18 Beauftragung der Begutachtung (1) Die ... 18 bis 18c werden durch die folgenden §§ 18 bis 18e ersetzt: „ § 18 Beauftragung der Begutachtung (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen ... § 18a Begutachtungsverfahren (1) Im Rahmen der Prüfung nach § 18 Absatz 1 Satz 1 haben der Medizinische Dienst oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachterinnen und ... der Feststellung von Pflegebedürftigkeit noch zwingend erforderliche Unterlagen im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 4 einzureichen, so sind die Fristen nach den Absätzen 1 und 5 Satz 1 so lange unterbrochen, bis ... 5 Satz 1 geleistet sowie die Anzahl an Fällen, in denen der antragstellenden Person nach § 18 Absatz 3 Satz 1 mindestens drei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter zur Auswahl benannt wurden, ... und wissenschaftliche Expertisen zur Weiterentwicklung der den Medizinischen Diensten nach den §§ 18 bis 18b zugewiesenen Aufgaben durchführen. Für die Durchführung ist eine ... § 31 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „( § 18 Abs. 6 )" durch die Wörter „oder anderer von ihr beauftragter unabhängiger ... 18. In § 46 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „ § 18 Absatz 3b" durch die Angabe „§ 18c Absatz 5" ersetzt. 19. In ... Angabe „18 bis 18c" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 18 " durch die Wörter „den §§ 18 bis 18c" ersetzt. 33. In ... b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 18" durch die Wörter „den §§ 18 bis 18c" ersetzt. 33. In § 97 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „18" ... § 97d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 18 erforderlich" durch die Wörter „der §§ 18 bis 18c erforderlich" ... 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 18 erforderlich" durch die Wörter „der §§ 18 bis 18c erforderlich" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe ... 18 bis 18c erforderlich" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „ § 18 " durch die Wörter „den §§ 18 bis 18c" ersetzt.  ... b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 18" durch die Wörter „den §§ 18 bis 18c" ersetzt. 35. In § 111 Absatz 1 Satz 1 ... 46. In § 127 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „ § 18 " durch die Wörter „den §§ 18 bis 18c" ersetzt.  ... Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 18" durch die Wörter „den §§ 18 bis 18c" ersetzt. 47. Dem ...

Präventionsgesetz (PrävG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1368, 1781
Artikel 6 PrävG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung verbindlich." 2. § 18 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 10 TSVG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... 125 wird wie folgt gefasst: „§ 125 (weggefallen)". 2. In § 18 Absatz 6a Satz 3 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" ...

Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011
Artikel 1 ArbzRWEV Änderung der Arbeitszeitverordnung
... die oder der a) pflegebedürftig ist und die Pflegebedürftigkeit nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch eine Bescheinigung der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung
V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2191
Artikel 1 2. AZVÄndV Änderung der Arbeitszeitverordnung
... bei dem oder bei der Pflegebedürftigkeit nach der Bundesbeihilfeverordnung, nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder durch ein entsprechendes Gutachten festgestellt worden ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
V. v. 23.09.2022 BGBl. I S. 1533
Artikel 1 2. SAZVÄndV Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
... die oder der aa) pflegebedürftig ist und die Pflegebedürftigkeit nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch eine Bescheinigung der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes, der Krankenversicherung, ...

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 1 PSG II Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... „Buch" die Wörter „sowie weiterer Anträge auf Leistungen nach § 18 Absatz 3, den §§ 36 bis 38, 41 bis 43, 44a, 45, 87a Absatz 2 Satz 1 und § 115 ... für Gesundheit vorgelegt worden sind, beanstandet werden." 13. § 18 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz ... des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14, 15 und 18 Absatz 5a in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung mit pflegefachlicher und ... des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14, 15 und 18 Absatz 5a in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung. Die Auftragserteilung erfolgt im ... 7),". 30. In § 97 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 18 ," die Angabe „38a," eingefügt. 31. In § 108 Satz 1 werden die ...
Artikel 2 PSG II Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.11.2016)
... nach § 15 sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 zu erlassen. Es kann sich dabei von unabhängigen Sachverständigen beraten ... nach § 15 sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 (Begutachtungs-Richtlinien). Er hat dabei die Vereinigungen der Träger der ... 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend." 9. § 17a wird aufgehoben. 10. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... übergeleitet wurden, werden bis zum 1. Januar 2019 keine Wiederholungsbegutachtungen nach § 18 Absatz 2 Satz 5 durchgeführt; auch dann nicht, wenn die Wiederholungsbegutachtung vor diesem Zeitpunkt vom ... Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen, zu erwarten ist. (2) Die Frist nach § 18 Absatz 3 Satz 2 ist vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 unbeachtlich. Abweichend davon ist denjenigen, ... Die Pflegekassen und die privaten Versicherungsunternehmen berichten in der nach § 18 Absatz 3b Satz 4 zu veröffentlichenden Statistik auch über die Anwendung der Kriterien zum Vorliegen und ... zur Feststellung eines besonders dringlichen Entscheidungsbedarfs. (3) Abweichend von § 18 Absatz 3a Satz 1 Nummer 2 ist die Pflegekasse vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 nur bei Vorliegen eines besonders ...
Artikel 4 PSG II Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
...  a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 18 Absatz 6a des Elften Buches ist zu beachten." b) Dem Absatz 5a wird folgender ... b) Dem Absatz 5a wird folgender Satz angefügt: „§ 18 Absatz 6a des Elften Buches ist zu beachten." 3. § 37 Absatz 2 wird wie folgt ...
Artikel 6 PSG II Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... 2 des Elften Buches genannten Bereichen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung nach § 18 Absatz 5a Satz 3 Nummer 2 des Elften ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
G. v. 17.05.1898 RGBl. S. 189; aufgehoben durch Artikel 112 Abs. 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
§ 68b FGG
... ärztlichen Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch festgestellt werden kann, inwieweit bei dem Betroffenen infolge ...