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§ 18 - Zweites Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG2)

§ 18 Sozialkassenverfahren im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk



(1) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Juli 2015 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Verfahren für die Zusatzversorgung und für die Berufsbildung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 12. September 1994 in der aus der Anlage 56 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(2) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Verfahren für die Zusatzversorgung und für die Berufsbildung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 12. September 1994 in der aus der Anlage 57 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(3) Für den Zeitraum vom 1. November 2008 bis zum 31. Dezember 2009 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Verfahren für die Zusatzversorgung und für die Berufsbildung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 12. September 1994 in der aus der Anlage 58 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(4) Für den Zeitraum vom 1. April 2007 bis zum 31. Oktober 2008 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Verfahren für die Zusatzversorgung und für die Berufsbildung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 12. September 1994 in der aus der Anlage 59 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(5) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2007 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Verfahren für die Zusatzversorgung und für die Berufsbildung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 12. September 1994 in der aus der Anlage 60 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.



 

Zitierungen von § 18 SokaSiG2

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 SokaSiG2 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SokaSiG2 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 SokaSiG2 Betrieblicher Anwendungsbereich
... Rechtsnormen, auf die in § 16 Absatz 1 und 2, in § 17 Absatz 1 bis 3, in § 18 Absatz 1 bis 3 sowie in § 19 Absatz 1 verwiesen wird, gelten nicht für Betriebe, die von dem ...
§ 40 SokaSiG2 Persönlicher Anwendungsbereich
... im Sinne der §§ 1 bis 38 sind die unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallenden ...
§ 41 SokaSiG2 Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen
... Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 38 verwiesen wird, gelten unabhängig davon, ob die Tarifverträge wirksam ...
Anlagen SokaSiG2
... im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 338 Anlage 56 (zu § 18 Absatz 1 ) 338 Anlage 57 (zu § 18 Absatz 2) 343 ... 56 (zu § 18 Absatz 1) 338 Anlage 57 (zu § 18 Absatz 2 ) 343 Anlage 58 (zu § 18 Absatz 3) 348 ... 57 (zu § 18 Absatz 2) 343 Anlage 58 (zu § 18 Absatz 3 ) 348 Anlage 59 (zu § 18 Absatz 4) 353 ... 58 (zu § 18 Absatz 3) 348 Anlage 59 (zu § 18 Absatz 4 ) 353 Anlage 60 (zu § 18 Absatz 5) 357 ... 59 (zu § 18 Absatz 4) 353 Anlage 60 (zu § 18 Absatz 5 ) 357 Bemessungsgrundlagen für die Sozialkassenverfahren im ...