§ 1 - DRG-Entgeltkatalogverordnung 2023 (DRG-EKV 2023)

V. v. 23.11.2022 BAnz AT 24.11.2022 V1
Geltung ab 25.11.2022; FNA: 2126-9-24 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen

§ 1 Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023



Der Fallpauschalen-Katalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 des Krankenhausentgeltgesetzes, der Katalog ergänzender Zusatzentgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und der Pflegeerlöskatalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 2a des Krankenhausentgeltgesetzes werden für das Jahr 2023 mit den Entgeltkatalogen nach den Anlagen 1 bis 8 dieser Verordnung vorgegeben.



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