Artikel 1 - Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

Artikel 1 Gesetz über die Pflegeberufe


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 PflBG mWv. 25. Juli 2017 mWv. 1. Januar 2019

(gesamter Text siehe Pflegeberufegesetz - PflBG) 1)

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1)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; L 271 vom 16.10.2007, S. 18), die zuletzt durch den Delegierten Beschluss (EU) 2016/790 (ABl. L 134 vom 24.5.2016, S. 135) geändert worden ist.

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Zitierungen von Artikel 1 PflBRefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PflBRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 PflBRefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... In Artikel 1 treten die §§ 53 bis 56 am Tag nach der Verkündung in Kraft, gleichzeitig treten ... in Kraft, gleichzeitig treten die Artikel 1a, 1b und 2 Nummer 3 in Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 26 bis 36 und 66 am 1. Januar 2019 in Kraft, gleichzeitig tritt Artikel 6 ...


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