§ 20 - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)

V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2379, 2018 I 202
Geltung ab 19.08.2017, abweichend siehe § 20; FNA: 2129-8-42 Umweltschutz
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§ 20 Inkrafttreten


§ 20 ändert mWv. 19. Juli 2018 42. BImSchV

1Diese Verordnung tritt einen Monat nach der Verkündung*) in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 13 zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Juli 2017.



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