Artikel 20 - Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Artikel 20 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe a und Artikel 1a treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Juni 2021.



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