§ 20 Löschung des Postfachs
Gesperrte besondere elektronische Notarpostfächer werden einschließlich der darin gespeicherten Nachrichten sechs Monate nach dem Ende der amtlichen Tätigkeit gelöscht.
interne Verweise§ 8 NotVPV Löschungen (vom 01.08.2022) ... Wird ein besonderes elektronisches Notarpostfach gelöscht ( § 20 ), so löscht die Bundesnotarkammer dessen Bezeichnung unverzüglich aus dem ...
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