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§ 20d - Urheberrechtsgesetz (UrhG)

G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 17.09.1965; FNA: 440-1 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 20d Direkteinspeisung



(1) Überträgt ein Sendeunternehmen die programmtragenden Signale an einen Signalverteiler, ohne sie gleichzeitig selbst öffentlich wiederzugeben (Direkteinspeisung), und gibt der Signalverteiler diese programmtragenden Signale öffentlich wieder, so gelten das Sendeunternehmen und der Signalverteiler als Beteiligte einer einzigen öffentlichen Wiedergabe.

(2) § 20b gilt entsprechend.



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Frühere Fassungen von § 20d UrhG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2021Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
vom 31.05.2021 BGBl. I S. 1204

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 20d UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20d UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71 UrhG Nachgelassene Werke (vom 07.06.2021)
... als siebzig Jahre tot ist. Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die §§ 15 bis 23, 26, 27, 44a bis 63 und 88 sind sinngemäß anzuwenden. *) (2) Das ...
§ 87 UrhG Sendeunternehmen (vom 07.06.2021)
... sie diese nach Treu und Glauben. (6) Absatz 5 gilt für die Direkteinspeisung nach § 20d Absatz 1  ...
§ 137p UrhG Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789 (vom 07.06.2021)
... die vor dem 7. Juni 2021 geschlossen wurden, ab dem 7. Juni 2023 anzuwenden. (3) § 20d ist auf Verträge über die Direkteinspeisung, die vor dem 7. Juni 2021 geschlossen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
Artikel 1 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
§ 50 VGG Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung (vom 07.06.2021)
... des § 20b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes oder der Direkteinspeisung im Sinne des § 20d Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes keiner Verwertungsgesellschaft übertragen, so gilt die Verwertungsgesellschaft, die Rechte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
...  § 20c Europäischer ergänzender Online-Dienst § 20d Direkteinspeisung". b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst:  ... ersetzt. 3. Nach § 20b werden die folgenden §§ 20c und 20d eingefügt: „§ 20c Europäischer ergänzender Online-Dienst ... Tagesereignisse, nicht aber für die Übertragung von Sportveranstaltungen. § 20d Direkteinspeisung (1) Überträgt ein Sendeunternehmen die programmtragenden ... 6 wird angefügt: „(6) Absatz 5 gilt für die Direkteinspeisung nach § 20d Absatz 1 entsprechend." 34. § 87c wird wie folgt geändert: a) Absatz ... die vor dem 7. Juni 2021 geschlossen wurden, ab dem 7. Juni 2023 anzuwenden. (3) § 20d ist auf Verträge über die Direkteinspeisung, die vor dem 7. Juni 2021 geschlossen ...
Artikel 2 UrhBiMaG Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes
... „Urheberrechtsgesetzes" die Wörter „oder der Direkteinspeisung im Sinne des § 20d Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes " eingefügt. c) In Absatz 2 wird jeweils das Wort ...