§ 212 Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
1Macht ein Anteilsinhaber geltend, daß eine im Formwechselbeschluss bestimmte Barabfindung, die ihm nach
§ 207 Abs. 1 anzubieten war, nicht angemessen sei, so hat auf seinen Antrag das Gericht nach den Vorschriften des
Spruchverfahrensgesetzes die angemessene Barabfindung zu bestimmen.
2Das gleiche gilt, wenn die Barabfindung nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist.
Frühere Fassungen von § 212 UmwG
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interne Verweise§ 209 UmwG Annahme des Angebots (vom 01.04.2012) ... neuer Rechtsform in das Register bekannt gemacht worden ist. Ist nach § 212 ein Antrag auf Bestimmung der Barabfindung durch das Gericht gestellt worden, so kann das Angebot ...
§ 282 UmwG Abfindungsangebot ... § 270 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. (2) Absatz 1 und die §§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel eines eingetragenen Vereins, der nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des ...
§ 340 UmwG Barabfindung (vom 01.03.2023) ... und 3, Absatz 2 sowie § 208 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 und den §§ 210 bis 212 gelten entsprechend. (2) Ein Anteilsinhaber, der die Annahme des Abfindungsangebots ...
Zitat in folgenden NormenSpruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Artikel 1 G. v. 12.06.2003 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 1 SpruchG Anwendungsbereich (vom 15.12.2023) ... (§§ 15, 34, 72a, 125 Absatz 1 Satz 1, §§ 176 bis 181, 184, 186, 196, 212 , 305 Absatz 2, §§ 313, 320 Absatz 2, §§ 327 und 340 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... Satz 1 bestimmten Frist Verfügungsbeschränkungen nicht entgegen." 43. In § 212 Satz 1 wird das Wort „Umwandlungsbeschluß" durch das Wort ... und 3, Absatz 2 sowie § 208 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 und den §§ 210 bis 212 gelten entsprechend. (2) Ein Anteilsinhaber, der die Annahme des Abfindungsangebots ...
Artikel 3 UmwRLUG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes ... (§§ 15, 34, 72a, 125 Absatz 1 Satz 1, §§ 176 bis 181, 184, 186, 196, 212 , 305 Absatz 2, §§ 313, 320 Absatz 2, §§ 327 und 340 des ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542
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