Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 21 - Haushaltsgesetz 2018 (HG 2018 k.a.Abk.)

G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1126 (Nr. 26)
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe § 23; FNA: 63-16 Bundeshaushalt

§ 21 Überhangpersonal



Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.

Anzeige


 

Zitierungen von § 21 Haushaltsgesetz 2018

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 HG 2018 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HG 2018 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 HG 2018 Fortgeltung
... 2 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 und 5 sowie die §§ 3 bis 21 gelten bis zum Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres ...