Artikel 22 - Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)

G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Geltung ab 29.12.2020, abweichend siehe Artikel 50
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Artikel 22 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 22 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 SGB III § 153

§ 153 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2855) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „bei Berücksichtigung der Vorsorgepauschale nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „bei Berücksichtigung der Vorsorgepauschale nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c und e des Einkommensteuergesetzes" ersetzt.

2.
In Satz 4 Nummer 1 werden nach dem Wort „Rentenversicherung" die Wörter „und zur Arbeitsförderung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 22 JStG 2020

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 JStG 2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2020 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 50 JStG 2020 Inkrafttreten
... (9) Die Artikel 4 und 20 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (10) Die Artikel 5, 7, 21 bis 23 und 28 treten am 1. Januar 2024 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 24 SanInsFoG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 gilt ...


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