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§ 255j - Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)

neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 860-6 Sozialgesetzbuch
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§ 255j Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2022



Für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2022 wird abweichend von § 68 Absatz 4 in Verbindung mit § 68 Absatz 7 Satz 5 als Anzahl an Äquivalenzbeitragszahlern für das Jahr 2020 der errechnete Wert aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 zugrunde gelegt.



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Frühere Fassungen von § 255j SGB VI

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2022Artikel 1 Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand
vom 28.06.2022 BGBl. I S. 975

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 255j SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 255j SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 975
Artikel 1 RentAnpG 2022 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 255i Anpassung nach Mindestsicherungsniveau bis zum Ablauf des 1. Juli 2025 § 255j Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2022". c) Die Angabe zu § ... Juli 2021 0,9883." 7. Nach § 255g werden die folgenden §§ 255h bis 255j eingefügt: „§ 255h Schutzklausel in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum ... 2 berechnete aktuelle Rentenwert geringer ist als der bisherige aktuelle Rentenwert. § 255j Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2022 Für die Bestimmung des ...