1Im Lehrgang „Verbandsführung" werden den Anwärterinnen und Anwärtern aufbauend auf dem Lehrgang „Zugführung" die Kenntnisse für den Einsatz als Verbandsführerin oder Verbandsführer vermittelt.
2Die Anwärterinnen und Anwärter werden befähigt
- 1.
- zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug,
- 2.
- zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche und
- 3.
- zur selbständigen Führung eines Sachgebiets in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.