§ 27 - Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |

§ 27 Vollzug der Haft


§ 27 hat 1 frühere Fassung und wird in 11 Vorschriften zitiert

(1) Für den Vollzug der vorläufigen Auslieferungshaft, der Auslieferungshaft und der Haft auf Grund einer Anordnung des Richters beim Amtsgericht gelten die Vorschriften über den Vollzug der Untersuchungshaft sowie § 119 der Strafprozessordnung entsprechend.

(2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht bestimmt die Anstalt, in welcher der Verfolgte zu verwahren ist.

(3) Die richterlichen Verfügungen trifft der Vorsitzende des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts.


Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts G. v. 29. Juli 2009 BGBl. I S. 2274 m.W.v. 1. Januar 2010

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 27 IRG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2010Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2274

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 27 IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 IRG Haft zur Durchführung der Auslieferung
... und die Tatsachen, aus denen er sich ergibt. (3) Die §§ 18 bis 20 und 23 bis 27 gelten ...
§ 45 IRG Durchlieferungsverfahren (vom 13.12.2019)
... die Entscheidung des Oberlandesgerichts herbei. (6) Die §§ 24, 27 , 33 Abs. 1, 2 und 4, § 42 gelten entsprechend, ebenso § 26 Abs. 1 mit der Maßgabe, ...
§ 58 IRG Sicherung der Vollstreckung (vom 01.07.2017)
... Entscheidung nach § 50 zuständige Gericht. Die §§ 17, 18, 20, 23 bis 27 gelten entsprechend. An die Stelle des Oberlandesgerichts tritt das Landgericht, an die ...
§ 63 IRG Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren (vom 22.05.2017)
... vornehmen soll. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (4) Die §§ 27 , 45 Abs. 4 und § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 1 gelten ...
§ 64 IRG Durchbeförderung von Zeugen
... Sicherung der Durchbeförderung wird der Betroffene in Haft gehalten. Die §§ 27 , 30 Abs. 1, §§ 42, 44, 45 Abs. 3 und 4, §§ 47, 63 Abs. 2 gelten ...
§ 68 IRG Rücklieferung
... ist. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (4) Die §§ 18, 19, 24, 25, 27 und 45 Abs. 4 gelten ...
§ 69 IRG Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren (vom 22.05.2017)
... Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (3) Die §§ 27 , 45 Abs. 4, § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 1, § 63 Abs. 2 gelten ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 485; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 3 YUGStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... gelten § 10 Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40, 41 Abs. 1, 3 und 4, § 42 des Gesetzes über die internationale ...

Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 843; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
§ 3 RUAStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... gelten § 10 Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40, 41 Abs. 1, 3 und 4, § 42 des Gesetzes über die internationale ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 4 UHaftRÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
...  27 Abs. 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls § 26 Haftprüfung § 27 Vollzug der Haft § 28 Vernehmung des Verfolgten § 29 Antrag auf Entscheidung ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed