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§ 27a - Umsatzsteuergesetz (UStG)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer



(1) 1Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. 2Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. 3Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. 4Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Sätzen 1 bis 3 ist schriftlich zu stellen. 5In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben.

(1a) 1Das nach § 21 der Abgabenordnung für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige Finanzamt kann die nach Absatz 1 Satz 1 bis 3 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer begrenzen, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens verwendet wird. 2Dies gilt auch, soweit das Umsatzsteueraufkommen anderer Mitgliedstaaten gefährdet wird.

(2) 1Die Landesfinanzbehörden übermitteln dem Bundeszentralamt für Steuern die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach Absatz 1 erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. 2Diese Angaben dürfen nur für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, für Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 268 vom 12.10.2010, S. 1), für die Umsatzsteuerkontrolle, für Zwecke der Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden anderer Staaten in Umsatzsteuersachen sowie für Übermittlungen an das Statistische Bundesamt nach § 2a des Statistikregistergesetzes und an das Bundeskartellamt zur Überprüfung und Vervollständigung der Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 des Wettbewerbsregistergesetzes verarbeitet werden. 3Bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung dürfen die in Satz 1 genannten Daten sowie die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abweichend von Satz 2 auch für die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern nach § 139c der Abgabenordnung verwendet sowie für die nach § 4 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes vorgesehenen Zwecke an das Statistische Bundesamt als Registerbehörde für das Basisregister übermittelt und von diesem nach Maßgabe des § 3 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes gespeichert und verarbeitet werden. 4Außerdem übermitteln die Landesfinanzbehörden dem Bundeszentralamt für Steuern die nach Absatz 1a erforderlichen Daten. 5Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt den Landesfinanzbehörden die erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die Daten, die sie für die Umsatzsteuerkontrolle benötigen.





 

Frühere Fassungen von § 27a UStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2023Artikel 2 Drittes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
vom 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 194
aktuell vorher 09.06.2021Artikel 11 Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 12 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3096
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 75 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 30.06.2013Artikel 10 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1809
aktuell vorher 01.01.2010 (14.04.2010)Artikel 6 Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
vom 08.04.2010 BGBl. I S. 386
aktuellvor 01.01.2010 (14.04.2010)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 27a UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27a UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22b UStG Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters (vom 01.01.2020)
... hat unter der ihm nach § 22d Absatz 1 erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a eine Zusammenfassende Meldung nach Maßgabe des § 18a abzugeben. (3) ...
§ 22d UStG Steuernummer und zuständiges Finanzamt
... eine gesonderte Steuernummer und eine gesonderte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a , unter der er für alle von ihm vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmen auftritt. ...
§ 22f UStG Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (vom 01.07.2021)
...  3. die dem liefernden Unternehmer vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, 4. soweit bekannt, die dem liefernden ...
§ 25e UStG Haftung beim Handel über eine elektronische Schnittstelle (vom 01.07.2021)
... der Lieferung über eine gültige, ihm vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt. Dies gilt nicht, wenn er ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
 
Zitat in folgenden Normen

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
V. v. 12.03.2010 BGBl. I S. 267; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4921
§ 2 DL-InfoV Stets zur Verfügung zu stellende Informationen (vom 01.01.2024)
... oder der einheitlichen Stelle, 5. falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer, 6. falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten ...

Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 50 EnergieStV Anzeige (vom 01.04.2010)
... zuständigen Finanzamt und - falls erteilt - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a des Umsatzsteuergesetzes) sowie die Art der Energieerzeugnisse nach der Bezeichnung im Gesetz und ...
§ 62 EnergieStV Anmeldung des Kohlebetriebs (vom 01.01.2021)
... die Steuernummer beim Finanzamt und - falls erteilt - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a des Umsatzsteuergesetzes ). Der Anmeldung sind beizufügen: 1. eine Beschreibung der ...
§ 78 EnergieStV Anmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas (vom 01.01.2021)
... die Steuernummer beim Finanzamt und - falls erteilt - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a des Umsatzsteuergesetzes ). Der Anmeldung sind beizufügen: 1. ein Verzeichnis der ...
§ 83 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler (vom 01.08.2013)
... Steuernummer beim Finanzamt und - falls erteilt - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a des Umsatzsteuergesetzes). Dem Antrag sind beizufügen: 1. im Fall einer ...

Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 5 FVG Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (vom 28.03.2024)
... L 268 vom 12.10.2010, S. 1) a) die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a des Umsatzsteuergesetzes ), b) die Entgegennahme der Zusammenfassenden Meldungen (§ 18a des ...

GAP-Finanzinteressen-Schutz-Gesetz (GAPFinISchG)
Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 204
§ 3 GAPFinISchG Angaben zur Identifizierung
... nicht vergeben ist, ist die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Sinne des § 27a des Umsatzsteuergesetzes anzugeben. Ist auch diese nicht vergeben, ist die Steuernummer anzugeben. Die ...

Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)
Artikel 1 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 7 LuftVStG Registrierung (vom 01.04.2020)
... die Steuernummer beim Finanzamt und falls erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes . Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein Nachweis über die ...
§ 8 LuftVStG Steuerliche Beauftragte (vom 01.04.2020)
... 5. die Steuernummer beim Finanzamt und, falls erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a des Umsatzsteuergesetzes ). Dem Antrag auf Erlaubnis ist bei nicht eingetragenen Unternehmen eine Kopie der ...

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
§ 6 PStTG Sonstige Begriffsbestimmungen
... die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes . (6) Der Meldezeitraum ist das Kalenderjahr, für das die Meldung gemäß ...

Telemediengesetz (TMG)
Artikel 1 G. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 179; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
§ 5 TMG Allgemeine Informationspflichten (vom 01.01.2024)
... sind, 6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die ...

Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)
Artikel 1 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2739; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
§ 3 WRegG Inhalt der Eintragung in das Wettbewerbsregister (vom 01.01.2024)
... Name oder Firma sowie Rechtsform und Anschrift des betroffenen Unternehmens anzugeben. § 27a Absatz 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes bleibt unberührt. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 11 AbzStEntModG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... Angabe „Artikels 8" durch die Angabe „Artikels 11" ersetzt. 2. § 27a Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Diese Angaben dürfen nur für die Erteilung ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 194
Artikel 2 3. TabakerzGÄndG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
...  § 27a Absatz 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel ...

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2959
Artikel 3 LkSGEG Änderung des Wettbewerbsregistergesetzes
... Name oder Firma sowie Rechtsform und Anschrift des betroffenen Unternehmens anzugeben. § 27a Absatz 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes bleibt ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 10 KWKStrRÄndG Änderung der Anlagenregisterverordnung
... die Wörter „sofern vorhanden, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter ...

Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2492
Artikel 1 LuftVStGÄndG
... die Steuernummer beim Finanzamt und falls erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes ." 5. In § 8 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Geschäftsitz" ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 15 EEAusG Änderung der Anlagenregisterverordnung
... geltenden Fassung und, sofern vorhanden, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung; dies gilt nicht, wenn für den in ...

Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Artikel 6 EUStVUG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... „§ 13b Absatz 4 Satz 2" ersetzt. 15. § 27a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 2 und 3 werden durch ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 12 EMobStFG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... hat unter der ihm nach § 22d Absatz 1 erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a eine Zusammenfassende Meldung nach Maßgabe des § 18a abzugeben." 18. ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... oder nicht vollständig eingeführt, tritt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a des Umsatzsteuergesetzes) an die Stelle der Wirtschafts-Identifikationsnummer."  ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 12 JStG 2020 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... anzuwenden, die nicht der Erklärung nach Satz 3 unterliegen." 11. § 27a wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ...
Artikel 14 JStG 2020 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
...  3. die dem liefernden Unternehmer vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, 4. soweit bekannt, die dem liefernden ... der Lieferung über eine gültige, ihm vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt." d) In Absatz 3 Satz 1 ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 75 2. DSAnpUG-EU Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... sowie die Wörter „und Übermittlung" gestrichen. 2. In § 27a Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „oder genutzt" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 4 MinöStV Anmeldung und Antrag auf Erlaubnis
... beim Finanzamt und - soweit vorhanden - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a des Umsatzsteuergesetzes) anzugeben. Jedem der beiden Stücke sind beizufügen:  ...
§ 31 MinöStV Berechtigte Empfänger
... beim Finanzamt und - soweit vorhanden - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a des Umsatzsteuergesetzes), die Art des Mineralöls nach der Bezeichnung im Gesetz und die ...
§ 34 MinöStV Beauftragte
... Beauftragten beim Finanzamt, 3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a des Umsatzsteuergesetzes) des Antragstellers, 4. Art des zu liefernden ...
§ 41 MinöStV Versandhandel
... Beauftragten beim Finanzamt, 3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a des Umsatzsteuergesetzes) des Versandhändlers, 4. Art des zu ...

Teledienstegesetz (TDG)
Artikel 1 G. v. 22.07.1997 BGBl. I S. 1870; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 179
§ 6 TDG Allgemeine Informationspflichten (vom 01.01.2007)
...  6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer, 7. bei ...