§ 289 Einstellung des Insolvenzverfahrens
Im Fall der Einstellung des Insolvenzverfahrens kann Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Insolvenzmasse nach §
209 verteilt worden ist und die Einstellung nach §
211 erfolgt.
Frühere Fassungen von § 289 InsO
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interne Verweise§ 286 InsO Grundsatz (vom 01.10.2020) ... der Schuldner eine natürliche Person, so wird er nach Maßgabe der §§ 287 bis 303a von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den ...
Zitat in folgenden NormenJustizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen im Internet (InsBekV)
V. v. 12.02.2002 BGBl. I S. 677; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
§ 3 InsBekV Löschungsfristen (vom 17.07.2022) ... Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung gilt Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
Artikel 1 GlRStG Änderung der Insolvenzordnung ... zu dem Antrag des Schuldners zu hören." 21. Die §§ 288 und 289 werden durch die folgenden §§ 287a bis 289 ersetzt: „§ 287a ... 21. Die §§ 288 und 289 werden durch die folgenden §§ 287a bis 289 ersetzt: „§ 287a Entscheidung des Insolvenzgerichts (1) Ist der ... der Abtretungserklärung (§ 287 Absatz 2) übergehen. § 289 Einstellung des Insolvenzverfahrens Im Fall der Einstellung des Insolvenzverfahrens ...
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