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§ 2 - Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 799 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Geltung ab 24.04.2009; FNA: 810-20 Arbeitsförderung
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§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen



(1) Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über folgende Arbeitsbedingungen sind auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend anzuwenden:

1.
die Entlohnung einschließlich der Überstundensätze ohne die Regelungen über die betriebliche Altersversorgung,

2.
der bezahlte Mindestjahresurlaub,

3.
die Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten,

4.
die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen,

5.
die Sicherheit, der Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz, einschließlich der Anforderungen an die Unterkünfte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, wenn sie vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die von ihrem regelmäßigen Arbeitsplatz entfernt eingesetzt werden, unmittelbar oder mittelbar, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,

6.
die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen,

7.
die Gleichbehandlung der Geschlechter sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen und

8.
die Zulagen oder die Kostenerstattung zur Deckung der Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die aus beruflichen Gründen von ihrem Wohnort entfernt sind.

(2) Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschäftigt einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin auch dann im Inland, wenn er ihn oder sie einem Entleiher mit Sitz im Ausland oder im Inland überlässt und der Entleiher den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Inland beschäftigt.

(3) Absatz 1 Nummer 8 gilt für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin

1.
zu oder von seinem oder ihrem regelmäßigen Arbeitsort im Inland reisen muss oder

2.
von dem Arbeitgeber von seinem oder ihrem regelmäßigen Arbeitsort im Inland vorübergehend zu einem anderen Arbeitsort geschickt wird.





 

Frühere Fassungen von § 2 AEntG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2023Artikel 1 Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
vom 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
aktuell vorher 30.07.2020Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
vom 10.07.2020 BGBl. I S. 1657
aktuellvor 30.07.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 AEntG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AEntG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AEntG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2a AEntG Gegenstand der Entlohnung (vom 30.07.2020)
... im Sinne von § 2 Absatz 1 Nummer 1 sind alle Bestandteile der Vergütung, die der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vom ...
§ 2b AEntG Anrechenbarkeit von Entsendezulagen (vom 30.07.2020)
... die Zeit der Arbeitsleistung im Inland (Entsendezulage), kann diese auf die Entlohnung nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 angerechnet werden. Dies gilt nicht, soweit die Entsendezulage zur Erstattung von Kosten ...
§ 3 AEntG Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen (vom 30.07.2020)
...  2. eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a vorliegt. § 2 Absatz 2 gilt entsprechend. Eines bundesweiten Tarifvertrages bedarf es nicht, soweit ...
§ 5 AEntG Arbeitsbedingungen (vom 30.07.2020)
... umfassen kann, 1a. die über Nummer 1 hinausgehenden Entlohnungsbestandteile nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 , 2. die Dauer des Erholungsurlaubs, das Urlaubsentgelt oder ein zusätzliches ... zur Verfügung gestellt werden, und 5. Arbeitsbedingungen im Sinne des § 2 Nr. 3 bis 8 . Die Arbeitsbedingungen nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 umfassen auch Regelungen ...
§ 13b AEntG Zusätzliche Arbeitsbedingungen (vom 30.07.2020)
... Wettbewerbsverbote, und 2. die betriebliche Altersversorgung. § 2 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Gibt der Arbeitgeber vor Ablauf einer ...
§ 15 AEntG Gerichtsstand (vom 30.07.2020)
... im Geltungsbereich dieses Gesetzes bezogene Klage auf Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 2 , 8, 13b oder 14 auch vor einem deutschen Gericht für Arbeitssachen erheben. Diese ...
§ 34 AEntG Erstmontage- und Einbauarbeiten (vom 01.07.2023)
... Arbeitsbedingungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , § 5 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 13b dieses Gesetzes sowie nach § 20 des ...
§ 35 AEntG Bestimmte Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland (vom 01.07.2023)
... Arbeitsbedingungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , § 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4 und § 13b dieses Gesetzes sowie nach § 20 des ...
§ 36 AEntG Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden (vom 01.07.2023)
... Die Arbeitsbedingungen nach den §§ 2 , 5 und 13b dieses Gesetzes sowie nach § 20 des Mindestlohngesetzes sind auf jene Kraftfahrer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Artikel 1 KraftfEntSG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. die Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und ... „§ 34 Erstmontage- und Einbauarbeiten Die Arbeitsbedingungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , § 5 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 13b dieses Gesetzes sowie nach § 20 des ... Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland Die Arbeitsbedingungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , § 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4 und § 13b dieses Gesetzes sowie nach § 20 des ... mit Sitz im Ausland beschäftigt werden (1) Die Arbeitsbedingungen nach den §§ 2 , 5 und 13b dieses Gesetzes sowie nach § 20 des Mindestlohngesetzes sind auf jene Kraftfahrer ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1657; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 EntsRLUG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 1756) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen (1) ... wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen (1) Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften ... im Inland vorübergehend zu einem anderen Arbeitsort geschickt wird." 2. Nach § 2 werden die folgenden §§ 2a und 2b eingefügt: „§ 2a ... „§ 2a Gegenstand der Entlohnung Entlohnung im Sinne von § 2 Absatz 1 Nummer 1 sind alle Bestandteile der Vergütung, die der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vom ... die Zeit der Arbeitsleistung im Inland (Entsendezulage), kann diese auf die Entlohnung nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 angerechnet werden. Dies gilt nicht, soweit die Entsendezulage zur Erstattung von Kosten gezahlt ... vorliegt." b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „ § 2 Absatz 2 gilt entsprechend." 4. In § 4 Absatz 1 und 2 werden jeweils nach der Angabe ... „1a. die über Nummer 1 hinausgehenden Entlohnungsbestandteile nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 ,". c) In Nummer 4 werden vor den Wörtern „zur Verfügung" die ... Wettbewerbsverbote, und 2. die betriebliche Altersversorgung. § 2 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Gibt der Arbeitgeber vor Ablauf einer Beschäftigungsdauer ... im Geltungsbereich dieses Gesetzes bezogene Klage auf Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 2 , 8, 13b oder 14 auch vor einem deutschen Gericht für Arbeitssachen erheben."  ... Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind (1) Die Arbeitsbedingungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , § 5 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 13b dieses Gesetzes sowie nach § 20 des ... 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. (2) Die Arbeitsbedingungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , § 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4 und § 13b dieses Gesetzes sowie nach § 20 des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Elfte Bauarbeitsbedingungenverordnung (11. BauArbbV)
V. v. 25.03.2020 BAnz AT 30.03.2020 V1
Anlage 1 11. BauArbbV (zu § 1 Absatz 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 17. Januar 2020
... nur der Gesamttarifstundenlohn der Lohngruppe 1, sind zugleich Mindestlöhne im Sinne des § 2 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle von dem persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfassten ...

Neunte Bauarbeitsbedingungenverordnung (9. BauArbbV)
V. v. 16.10.2013 BAnz AT 18.10.2013 V1
Anlage 1 9. BauArbbV (zu § 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3. Mai 2013
... der Gesamttarifstundenlohn der Lohngruppe 1, sind zugleich Mindestlöhne im Sinne des § 2 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle von dem persönlichen Geltungsbereich ...

Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung (BauArbbV10)
V. v. 19.02.2018 BAnz AT 27.02.2018 V1
Anlage 1 BauArbbV10 (zu § 1 Abatz 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3. November 2017
... nur der Gesamttarifstundenlohn der Lohngruppe 1, sind zugleich Mindestlöhne im Sinne des § 2 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle von dem persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfassten ...

Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung (12. BauArbbV)
V. v. 23.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V2
Anlage 1 12. BauArbbV (zu § 1 Absatz 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 29. Januar 2021
... nur der Gesamttarifstundenlohn der Lohngruppe 1, sind zugleich Mindestlöhne im Sinne des § 2 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle von dem persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfassten ...