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Artikel 2 - Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)

Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. März 2019 KStG § 12

§ 12 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Dieser Absatz ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union nicht dazu führt, dass eine Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung dadurch als aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgeschieden gilt oder als außerhalb der Europäischen Union ansässig anzusehen ist."

2.
Folgender Absatz 4 wird angefügt:

„(4) Einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union das Betriebsvermögen ununterbrochen zuzurechnen, das ihr bereits vor dem Austritt zuzurechnen war."



 

Zitierungen von Artikel 2 Brexit-StBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 Brexit-StBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Brexit-StBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1122
Artikel 2 MwNbStFG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I S. 357 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 1 Nummer ...